Der Kredit der Stadt Aarau an die Verbindungsstrasse durchs Quartier Torfeld Süd wird ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Ein Aarauer ist nicht einverstanden damit, dass Aarau den Kredit so bemass, dass das Volk nicht darüber befinden musste.
Es ist ein Fall, der alle erdenklichen Schlaufen des politischen Rechtssystems durchläuft. Momentane Etappe: das Verwaltungsgericht. Dort liegt nun die Beschwerde eines Aarauers, der findet, es sei nicht rechtens, wenn die Stadt einen Kredit so anpasse, dass er knapp nicht vom Volk bewilligt werden muss.
Auf 2,99 Millionen Franken hatte die Stadt ihren Beitrag an die kantonale Verbindungsstrasse durchs Quartier Torfeld Süd berechnet. Ausgemacht war, dass Aarau 29% des Gesamtbetrages bezahlt, der Kanton ging deshalb von 3,3 Millionen Franken aus.
Die Stadt jedoch subtrahierte die übliche Unsicherheitsmarge von 10%, worauf der Betrag kleiner als 3 Mio. wurde – die damalige Limite für eine Volksabstimmung in Aarau. Im Dezember 2012 wurde die Grenze auf 6 Millionen Franken erhöht.
Die Stadt und der Kanton traten jedoch nicht auf die Beschwerde ein: Sie befanden, sie käme zu spät. Das Bundesgericht war nicht dieser Ansicht, worauf sich die Gemeindeabteilung des Kantons doch noch damit befassen musste. Dort kam man Anfang Oktober zum Schluss, die Stadt habe nichts Falsches gemacht, da der Beitrag der Stadt an das Projekt ohnehin freiwillig sei (az vom 4.12.).
«Diskrepanz ist nicht relevant»
Wie aber kann es sein, dass der Kanton gleichzeitig weiterhin mit einem Verpflichtungskredit seitens von Aarau in der Höhe von 3,3 Millionen Franken rechnet? Der Leiter des kantonalen Rechtsdienstes der Gemeindeabteilung, Martin Süess, sagt dazu: «Wir haben uns nur auf den Wortlaut des Einwohnerratsbeschlusses abgestützt.
Der Beschluss enthält den Betrag von 2 985 800 Franken.» Es sei im Rahmen der Beschwerde nicht geprüft worden, was der Kanton von der Stadt erwarte. Dass eine Diskrepanz zwischen den vorgesehenen 29% Beteiligung und den tatsächlich bewilligten 2,99 Millionen besteht, ist als nicht relevant erachtet worden.
Dennoch schreibt die Gemeindeabteilung in ihrer Antwort an den Beschwerdeführer: Stadt- und Einwohnerrat könnten das Finanzreferendum nicht umgehen, «indem sie eine Kredithöhe künstlich auf einen Betrag unter dem Schwellenwert festlegen, obwohl eine darüber liegende Ausgabe erforderlich wäre».
Ob ob die Stadt nicht doch einen Kredit von 3,3 Millionen Franken der Bevölkerung zur Abstimmung hätte vorlegen müssen, darüber muss nun das Verwaltungsgericht befinden.
Unklar bleibt, was geschieht, wenn das Projekt so teuer wird, dass der Kanton den Unterschied von gut 300 000 Franken doch benötigt. Würde der Kanon verlangen, dass Aarau via Volksabstimmung einen Zusatzkredit einholt, wie er das in seiner Antwort androht? Kaum. Wahrscheinlicher ist, dass er den Fehlbetrag einfach hinnehmen würde.