Aarau
Streit um Weihnachts-Sonntagsverkäufe: Terminwahl des Kantons stösst Detaillisten sauer auf

Der Regierungsrat hat die bewilligungsfreien Sonntagverkäufe für das laufende Jahr auf den 9. und 16. Dezember festgelegt. Die Detaillistenvereinigung ist mit dieser Terminwahl nicht zufrieden.

Ueli Wild
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Sonntagsverkauf in Aarau.

Sonntagsverkauf in Aarau.

Chris Iseli

Die Detaillistenvereinigung Zentrum Aarau ist nicht glücklich mit einer Verfügung des Regierungsrates. Dieser hat die bewilligungsfreien Sonntagverkäufe für das laufende Jahr auf den 9. und 16. Dezember festgelegt. Nachzulesen im Amtsblatt vom 26. Januar. Die Regelung gilt für alle Aargauer Gemeinden mit Ausnahme von Sins und Wettingen, wo Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften am 2. und 16. Dezember bewilligungsfrei beschäftigt werden können.

Stein des Anstosses: Den 23. Dezember hat die Kantonsregierung schmählich übergangen. Für den Vorstand von Zentrum Aarau und wohl auch für einen grossen Teil der potenziellen Kundschaft ist das unattraktiv und unverständlich. Die Kantone rund um den Aargau und auch der süddeutsche Raum hätten am 23. Dezember offen, konstatierte Marianne Bolliger, Vorstandsmitglied von Zentrum Aarau, am Mittwochabend an der Generalversammlung der Vereinigung.

In der Einladung zur GV hatte Bolliger darauf hingewiesen, dass innert 30 Tagen gegen den Entscheid des Regierungsrates Beschwerde geführt werden kann. «Wir sind der Meinung», las man weiter in der Einladung, «dass wir nicht auf den 23. Dezember verzichten wollen und die Möglichkeit der Beschwerde nutzen.» Aus diesem Grund stehe man in Kontakt mit dem Gewerbeverband und der City Com in Baden.

Beschwerde wäre nutzlos

Das war Ende Januar. An der GV tönte es nun anders. Der Vorstand war inzwischen zur Ansicht gelangt, dass eine Beschwerde nur viel Geld koste und wohl nichts bringen werde. Das Verwaltungsgericht prüfe nämlich einzig, ob der Regierungsrat das Gesetz richtig angewendet habe. Da die Festlegung der Sonntagsverkäufe in der Kompetenz der Regierung liege, bestehe hier kein Zweifel.

Einzelne der 32 stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer zogen in Erwägung, die Verfügung einfach zu missachten und am 23. Dezember offen zu halten. Ihnen gab Marianne Bolliger zu bedenken, dass nur inhabergeführte Betriebe diese Möglichkeit haben. «Die andern kommen gleich in die Kiste ...» Legal arbeiten dürfen, wie Hans Umbricht von der Gewerbepolizei präzisierte, nur Familienmitglieder des Ladeninhabers in auf- und absteigender Linie.

Andreas Burri, Leiter der Wirtschaftsfachstelle der Stadt Aarau, anerbot sich, zusammen mit Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker das Gespräch mit dem Regierungsrat zu suchen. Dies im Rahmen eines Gesprächs in anderem Zusammenhang, zu dem sich die beiden noch diese Woche mit Urs Hofmann, dem Vorsteher des betroffenen Departements, treffen. Auf dieses Vorgehen konnte man sich einigen.

Ein Vorschlag aus dem Plenum, eine Zentrum-Abordnung an dieses Gespräch zu delegieren, wurde dagegen als nicht opportun erkannt. Die Detaillisten nahmen sich damit Christian Steblers Worte zu Herzen, der empfohlen hatte, das Gespräch zu suchen und dem Regierungsrat die Möglichkeit zu geben, das Gesicht zu wahren. Zugleich müsse man klarmachen, dass man auf die Hinterbeine stehe, wenn es keinen Kompromiss gebe. Wie an der GV gesagt wurde, will auch Manor intervenieren.