Statt im Februar wird die Abstimmung zum neuen Stadion frühestens im Mai 2019 stattfinden. Weiteres Ungemach droht zudem von einer Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Referendum der BNO-Revision.
Unter dem Titel «Sternstunde der kommunalen Demokratie» berichtete die AZ am 29. August über die Verabschiedung der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) durch den Einwohnerrat Aarau. Dieses Geschäft unterstand dem fakultativem Referendum. Die Frist ist am Montag abgelaufen. Es sind zwei Bogen mit 13 Unterschriften (nötig wären um 1400) eingereicht worden. Das Referendum sei damit nicht zustande gekommen, erklärte gestern Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker.
Es gibt also keine Volksabstimmung über die BNO-Totalrevision – es sei denn, eine Stimmrechtsbeschwerde, die am letzten Freitag beim Kanton eingereicht worden ist, löse eine unerwartete Dynamik aus. Hinter dieser Beschwerde steht eine Gruppe von sechs Männern mit sehr unterschiedlichen Interessen: drei sind ehemalige Einwohnerräte, zwei Juristen.
Die Beschwerde ist unterzeichnet von Urs Hochstrasser (ex FDP-Einwohnerrat), Leo Keller, (ehemaliges Vorstandsmitglied SP Aarau) Jo Helg (ehemaliger GLP-Präsident), Albert Rüetschi (Jurist), Stephan Müller (ex Jetzt!-Einwohnerrat) Micha Siegrist (ex Grüne-Einwohnerrat).
Ebenso vielfältig wie die Gruppe der Beschwerdeführer, sind die Anträge, die sie stellen. Sie wollen etwa, dass der Einwohnerratsbeschluss zur BNO-Revision für nichtig erklärt wird. Es seien darin «diverseste Entscheidungen miteinander verbunden, was die notwendige Einheit der Materie verletzt».
Hätten Sie das verstanden und allenfalls unterschrieben? Auf dem Referendumsbogen stand folgender Text: «Der Einwohnerrat beschliesst die Revision der Nutzungsplanung mit Ausnahme der genehmigten Teilrückweisungsanträge zu § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 8, § 18 Abs. 4, § 52 und Anhang 2 (Perimeter Bahnhof Nord, Bahnhof Süd, Torfeld Nord und Telli Ost).
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Einwohnerrat ausserhalb der BNO ein einwohnerrätliches Mehrwertabgabereglement zu unterbreiten. Die Meyer’schen Stollen sind in den Nutzungsplänen orientierungshalber einzutragen. Der Planungsbericht vom 7. Mai 2018 ist gemäss Beschluss zu ergänzen.»
Zudem stören sie sich daran, wie der Einwohnerratsbeschluss auf dem Referendumsbogen formuliert ist. «Voraussetzung für die Wahrnehmung des Referendumsrechts ist es, dass sich der Stimmbürger ein klares Bild über den Inhalt der Referendumsvorlage machen kann», schreiben die Beschwerdeführer. Die zitierte Referendumsvorlage erfülle diese Voraussetzung nicht. «Dadurch wird die Ergreifung des Referendums faktisch verunmöglicht. Damit wird das Stimmrecht verletzt.»
Die Beschwerdeführer fordern eine Wiederholung der Referendumsfrist, sobald das Protokoll der Einwohnerratssitzung vorliegt, also sobald es einfach ist, zu verstehen, was mit all den Paragrafen gemeint ist. Aktuell müsste man das aus der Botschaft an die Einwohnerräte ableiten, was nicht ganz einfach ist. Die Stadtverwaltung scheint dafür bisher auch keine Hilfestellung geleistet zu haben.
Die Beschwerdeführer beantragen, dass ihre Stimmrechtsbeschwerde aufschiebende Wirkung bekommt. Das würde heissen, dass das BNO-Genehmigungsverfahren unterbrochen würde, was wiederum ein Problem für die Teilrevision Nutzungsplanung «Stadion» wäre. Würde die aufschiebende Wirkung gewährt, wäre eine weitere Verzögerung beim Stadion wohl unvermeidlich. Dies umso mehr, als mit der Stimmrechtsbeschwerde der Instanzenweg beschritten werden könnte. Im Extremfall bis vor Bundesgericht, was über ein Jahr dauern könnte.
Die Stimmrechtsbeschwerde ist zwar am Freitag bei der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau eingereicht worden, die Stadt Aarau war aber gestern noch nicht im Besitz des Schreibens. Darum hat sie das Genehmigungsverfahren für die neue BNO einen Schritt weiter getrieben.
Die BNO wird ab Samstag nochmals für 30 Tage aufgelegt. Alle bisherigen Einwender (und nur sie!) können nochmals Einwendungen machen. Der Stadtrat nimmt dann zu den Eingaben Stellung und übergibt das ganze BNO-Paket dem Regierungsrat zur Genehmigung – voraussichtlich noch dieses Jahr.
Sobald der Regierungsrat die neue BNO genehmigt hat, kann die Teilrevision «Stadion» dem Einwohnerrat vorgelegt werden. Die anschliessende Volksabstimmung würde – gemäss neuestem Terminplan – im optimalsten Fall am 19. Mai stattfinden. Wahrscheinlicher ist ein Termin im Juni.
(3. Oktober 2018)
Die unendliche Geschichte des Aarauer Stadions: