Party
So startet der Aarauer Club «Schlaflos» seinen Comeback-Versuch

Der Club «Schlaflos» stand im Mai ohne Betriebsbewilligung da. Ab November soll in der Telli nun aber wieder gefeiert werden können – mit drei Änderungen.

Urs Helbling
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Der Club «Schlaflos» liegt in der Aarauer Telli, direkt neben dem KIFF.

Der Club «Schlaflos» liegt in der Aarauer Telli, direkt neben dem KIFF.

Gross war die Aufregung, als der Club Schlaflos Anfang Mai seinen Betrieb einstellen musste, weil er keine Bewilligung mehr hatte. 1274 Personen unterzeichneten auf petitio.ch die Petition «Weitere Schlaflos(e) Nächte in Aarau». Wenn alles optimal läuft, könnten ab November die Nächte in der Telli wieder sehr lang werden: Seit Freitag liegt in Aarau ein Baugesuch «Umnutzung Werkstattgebäude zu Musikclublokal Schlaflos» auf. Angestrebt wird eine Baubewilligung für die Weiterführung des Betriebs, wie er dank einer befristeten Bewilligung bis Ende April möglich war.

Längere Öffnungszeiten

Im Vergleich zu bisher gibt es drei Änderungen. Relativ problemlos scheinen die baulichen Massnahmen zu sein: Primär geht es um den Einbau einer Behinderten-Toilette und sekundär um die juristisch saubere Basis für einen Container, der bereits auf dem Areal steht.

Ein Knackpunkt bleibt die Einhaltung der kantonalen Energievorschriften. Laut bisheriger Haltung des Stadtrates müssten im Bereich des Bodens Wärmedämm-Massnahmen ergriffen werden. Die «Schlaflos»-Betreiber», der Musik- und Kulturverein Mono.TonEvents, stellen sich auf den Standpunkt, das Gebäude werde nicht mehr als auf 10 Grad beheizt und die Bewilligung könne deshalb auch ohne Isolierung erteilt werden (gemäss Paragraph 7 der Energieverordnung). Eine Wärmedämmung wäre mangels einer Unterkellerung sehr teuer und würde sich nicht lohnen, weil das Gebäude voraussichtlich 2020 abgebrochen wird.

Die «Schlaflos»-Betreiber möchten zudem neue Öffnungszeiten: Der Clubbetrieb soll wie bisher auf die zwei Nächte auf den Samstag und auf den Sonntag beschränkt bleiben. Aber nicht mehr wie bisher nur bis 6 Uhr sondern neu bis 7 Uhr (Samstag) und bis 8 Uhr (Sonntag). Zudem soll zwischen Montag und Donnerstag eine stille Fremdnutzung ermöglicht werden. Beispielsweise durch Tanzclubs.