Der ehemalige Aarauer Videothek-Betreiber wurde am Montag vor dem Bezirksgericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Doch er kommt bald wieder frei – denn seit dem Jahr 2011 sass er bereits in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug.
Bis zur Gerichtsverhandlung dauerte es so lange, weil hunderte von Videos gesichtet und ein Gutachten über den Täter erstellt werden musste. «Es war ein langwieriger Prozess, es gab viel auszuwerten», heisst es beim Bezirksgericht Aarau. Bei solchen Fällen sei eine so lange Haft nicht ungewöhnlich.
Für sexuelle Handlungen bezahlt
Doch worum ging es überhaupt? Wie Tele M1 berichtete, hatte der 49-jährige Ladenbesitzer zwischen 2005 und 2011 mehrere minderjährige Kunden sexuell missbraucht. Wenn diese in seine Videothek kamen, aber nicht genug Geld dabei hatten, bot er ihnen jeweils an, stattdessen mit sexuellen Handlungen zu bezahlen.
Er forderte die Jugendlichen auf zu masturbieren und filmte sie dabei. Eines der damaligen Opfer erschien letzte Woche als Zeuge zur Gerichtsverhandlung und sagte gegenüber Tele M1: «Man sieht die Bilder immer wieder Tag für Tag und Nacht für Nacht.» Eine Mutter sagte, ihr Sohn sei heute isoliert und immer noch geschädigt. «Er wird in seinem Leben sicher noch mehr damit kämpfen müssen.»
Opferanwalt Daniel Kopp sagt, es sei wichtig, dass der Täter nicht mehr in Kontakt mit Kindern komme, damit er nicht erneut in Versuchung komme, sich an ihnen zu vergehen. Strafmildernd war, dass der Täter keine physische Gewalt anwandte. Er gab die Handlungen zu, sagte aber auch, manche Buben seien «sexuell sehr neugierig gewesen». (kus)