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Bei Internet-Auktionen ist Vorauszahlung die Regel. Das bedingt natürlich das Vertrauen in den Verkäufer, dass dieser die bestellte Ware auch liefert. Eine junge Frau hat diese Gutgläubigkeit in etlichen Fällen ausgenutzt und so 70‘000 Franken eingesackt. Dafür musste sie sich nun vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten.
Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren hat eine 27-jährige Aargauerin im Internet ihr Unwesen getrieben. Auf den Verkaufs- und Versteigerungsplattformen ricardo.ch und tutti.ch bot sie iPhones, iPads und Handtaschen an.
Allerdings verschickte sie die angebotene Ware nach Zahlungseingang meistens nicht und erbeutete so rund 70‘000 Franken. Für diesen Betrug musste sich die junge Frau nun vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten.
Vor dem Richter gibt die Frau ihre Machenschaften zu und begründet sie damit, dass sie an einer Kaufsucht leide. Sie bereue es sehr, sagt sie nach dem Urteil auch gegenüber TeleM1. «Ich habe immer wieder Mühe damit und mache deswegen auch eine Therapie.»
Einen Viertel der Deliktsumme hat die junge Frau zwischenzeitlich wieder zurückbezahlt. Viele der rund 150 Geschädigten warten aber noch heute auf ihr Geld. So auch Katrin Assfouri, die zwei iPhones bestellt hatte. 900 Franken hatte sie der Betrügerin überwiesen.
Die Begründung mit der Erkrankung will die Geschädigte Assfouri aber nicht gelten lassen. Zwar wolle sie die Existenz von Kaufsucht nicht leugnen, doch bei solch einem Ausmass gehöre für sie schlicht Berechnung dazu. «Und für mich ist sie berechnend gewesen – und ist es auch nach wie vor.»
Das Gericht geht letztlich einen Mittelweg: Es verurteilt die 27-Jährige wegen gewerbsmässigen Betrug zu 15 Monaten unbedingt. Wegen ihrer psychischen Erkrankung kann sie die Strafe aber zu Gunsten einer stationären Massnahme absitzen. (edi)