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Pro Aarau lehnt den Entwurf der neuen städtischen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ab. Eine Umsetzung des Entwurfs käme dem Abschied von der Gartenstadt gleich.
Die Umsetzung der im Entwurf vorliegenden Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Aarau käme dem Abschied von der Gartenstadt in Aarau gleich. Das befürchtet Pro Aarau – nicht zuletzt, weil in der neuen BNO die Grünflächenziffer stark reduziert und in einem grossen Bereich der Gartenstadt gar nicht mehr definiert wird. Pro Aarau lehnt den BNO-Entwurf deshalb ab. Das teilt die Gruppierung in einer von Präsident Ueli Hertig und Einwohnerrat Ulrich Fischer unterzeichneten Stellungnahme mit.
Die Aarauer Gartenstadt ist als Ensemble im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt. Wegen des hohen ideellen und realen Wertes, schreibt Pro Aarau, müsse das Gartenstadtquartier erhalten bleiben.
Mit den Zielen und Strategien, die im Raumentwicklungs-Leitbild festgelegt sind, ist Pro Aarau im Grundsatz einverstanden: Die Strategie, «am richtigen Ort und massgeschneidert zu verdichten und daneben auch Gebiete in Ruhe zu halten», sei nachvollziehbar und werde gut begründet. Die Ziele des Raumentwicklungs-Leitbildes, kritisiert Pro Aarau, seien in der neuen BNO jedoch «absolut nicht ausreichend abgebildet». Namentlich erwähnt wird das Ziel, die von grosszügiger Durchgrünung geprägten Wohnquartiere zu erhalten respektive wiederherzustellen.
Die im BNO-Entwurf für die Zone Gartenstadt A vorgeschlagene Grünflächenziffer von mindestens 0,45 bedeute eine Reduktion des Grünanteils, schreibt Pro Aarau. Die meisten heute bestehenden Liegenschaften wiesen eine erheblich höhere Grünflächenziffer auf. Dies mache den Charakter des Quartiers aus. Die Zone Gartenstadt B, in welcher – gleich wie in der Wohnzone WO 3, aber mit reduziertem Grenzabstand – dreigeschossige Bauten möglich wären, trage ihren Namen zu Unrecht. Hier sei nämlich gar keine Grünflächenziffer mehr vorgesehen. Stossend ist nach Auffassung von Pro Aarau auch, dass der Einbau einer kleinen zweiten Wohnung genügt, damit die Ausnützungsziffer auf 0,6 erhöht werden kann. Pro Aarau möchte, dass die Ausnützungsziffer auf maximal 0,5 beschränkt oder überhaupt nicht erhöht wird.
Weiter kritisiert Pro Aarau, dass in der Zone WG 3 (Wohnen/Gewerbe) die maximale Gebäudehöhe von 10 auf bis zu 15 Meter angehoben werden soll. Nach Ansicht von Pro Aarau sollte die Gebäudehöhe um mindestens 1,5 Meter reduziert werden. Pro Aarau wünscht sich auch strengere Vorschriften für Einfahrten in Tiefgaragen, die ohnehin grundsätzlich quartierfremd seien. Bei Neubauten soll nach dem Willen von Pro Aarau das bestehende Grossgrün geschützt oder wieder angelegt werden. Die Gruppierung befürchtet, dass es kontraproduktiv sein könnte, einige wenige Einzelgebäude in der Gartenstadt im kommunalen Schutzplan unter Schutz zu stellen. Das heisse doch nichts anderes als, dass die andern Gebäude abgebrochen werden könnten.