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Der geplante Wohnbau-Riegel der IBA am Aarekanal in Aarau bleibt auch bei der zweiten Auflage der Nutzungsplanung umstritten. Der IG Alte Badi genügt der Kompromiss nicht.
Bis Montag, 18. Dezember, liegt die revidierte Nutzungsplanung der Stadt Aarau noch einmal öffentlich auf. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen hat der Stadtrat diverse Korrekturen an der ersten Fassung vom Mai dieses Jahres vorgenommen. So präsentiert er nun einen Kompromiss für den Bereich zwischen Erlinsbacherstrasse und Aarekanal. Wie üblich bei einem Kompromiss sind damit für beide Parteien sowohl Vor- als auch Nachteile verbunden. Die Parteien sind in diesem Fall die IBAarau, die auf der betroffenen, ihr gehörenden Parzelle eine grosse Wohnüberbauung realisieren will, und die dem Projekt kritisch gegenüberstehende IG Alte Badi. Aus dem Hungerberg-Quartier gingen im letzten Sommer rund 180 Einwendungen ein.
Mit dem Kompromiss kam die Stadt den Einwendern in verschiedenen Punkten entgegen, nicht aber bei der Forderung, auf die Aufzonung von Wohnzone zweigeschossig in Zone Arbeiten und Wohnen dreigeschossig (AW3) zu verzichten. Dafür hat er diese merklich verkleinert: Im Osten wird der Bereich der bereits abgerissenen Häuser (sogenannter Installationsplatz für den Kraftwerkbau) neu der Zone Energie zugeschlagen. Und die Wiese westlich der Parkplätze, am andern Ende der Parzelle, fällt nun in die Zone Öffentliche Nutzung.
Die Interessengemeinschaft Alte Badi hat die neue Situation inzwischen diskutiert. Klar ist: Der Kompromiss genügt der IG nicht. «Wir werden nachhaken», sagt deren Wortführer Urs Hochstrasser auf Anfrage der AZ. Drei Punkte nennt Hochstrasser, welche die IG stören.
Erstens die Vergrösserung der Energiezone, die dem Vernehmen nach nötig ist, weil die Verteilstation nun mehr Platz braucht als ursprünglich vorgesehen. «Das wollen wir nicht», sagt Hochstrasser, der fürchtet, dass hier ein trojanisches Pferd in Position gebracht wird: Eine Energiezone sei eine Arbeitszone – da könne man so ziemlich alles machen.
Zweitens hat die IG zwar erfreut zur Kenntnis genommen, dass ein Gewässerschutzstreifen ausgeschieden wurde, gleichzeitig aber darüber gestaunt, dass dieser nicht durchgehend ist: Der Gewässerschutzstreifen wie auch die Freihaltezone für Spaziergänger am Kanalufer werden auf Höhe der abgerissenen Häuser durch die Energiezone jäh beendet.
Drittens möchte die IG den Bereich mit dem Kinderspielplatz zwischen den Garagen und den Parkplätzen von der Zone AW3 in die Zone Freiraum verschieben.
Die IBA wollte die Wohnzeile ursprünglich bis 2020 realisieren – während der fünf- bis sechsjährigen Bauzeit des neuen Kraftwerks. Gerüchteweise ist nun zu erfahren, dass planerische Probleme beim Kraftwerkneubau den Baubeginn bis 2021 hinauszögern könnten. Bei der IBA will man diese Gerüchte einstweilen nicht bestätigen, jedoch werden für die nächsten Tage Informationen zum Thema in Aussicht gestellt.