Geimpft, genesen, frisch getestet – oder kein Eintritt. Damit die Mitglieder des HEV Aarau-Kulm an der Generalversammlung physisch teilnehmen können, müssen sie ein Covid-Zertifikat vorzeigen. Die Sektion des Hauseigentümerverbands ist damit eine der ersten Organisationen, die ihre Veranstaltungen auf diese Weise durchführen.
Praktisch alle grossen Verbände und Vereine haben ihre physischen Generalversammlungen abgesagt und auf dem schriftlichen oder digitalen Weg abgehandelt. Eine Ausnahme bildet der Hauseigentümerverband (HEV) der Bezirke Aarau und Kulm: Er hat seine GV vom März auf den August verlegt und plant die physische Durchführung.
Allerdings nicht im Kultur- und Kongresshaus Aarau wie sonst, sondern im Schlossgarten Schöftland unter freiem Himmel. «Im Sinne einer Landsgemeinde», sagt Sektionspräsident Thomas Hilfiker. Es gibt Wurst und Brot, die man im Stehen essen kann, sodass niemand an einem Tisch nahe am Nachbarn sitzen muss. Damit ist der HEV Aarau-Kulm auch eine Ausnahme innerhalb der Schwesterorganisationen: Keine andere Sektion im Aargau führt eine Versammlung durch, auch die Delegiertenversammlung des Schweizer Dachverbands ist abgesagt.
«Wir haben uns grosse Mühe gegeben, trotz der gegebenen Umstände eine Versammlung auf die Beine zu stellen», so Hilfiker. «Die GV, zu der normalerweise um die 450 Personen erscheinen, ist für unsere Mitglieder ein wichtiger Teil des Jahresprogramms. Deshalb wollten wir sie nicht ausfallen lassen.»
Allerdings steht auf der Einladung auch – fettgedruckt und unterstrichen: «Eintritt nur mit COVID-Zertifikat!» Das bedeutet also: Geimpft, genesen oder frisch negativ getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR) muss man sein, damit man am Anlass teilnehmen darf. Wer das nicht will, bleibt zu Hause – sein Stimmrecht darf man in diesem Fall auch schriftlich ausüben.