Menziken
Damit das Ortsbild erhalten bleibt: Gemeinde soll neuen Erschliessungsplan der Hauptstrasse bekommen

In Menziken liegt derzeit der neue Erschliessungsplan für die Hauptstrasse K242 zur Mitwirkung auf. Ortsbildprägende Gebäude sollen geschützt werden. Für private Hausbesitzer könnte die Veränderung aber Konsequenzen haben.

Pascal Bruhin
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Der für das Ortsbild prägende Charakter der Gebäude an der Hauptstrasse in Menziken soll erhalten bleiben.

Der für das Ortsbild prägende Charakter der Gebäude an der Hauptstrasse in Menziken soll erhalten bleiben.

Michael Küng
(9. August 2020)

Wer von Reinach her durch Menziken mit dem Auto unterwegs ist, kommt unweigerlich an einigen historischen Gebäuden vorbei. Diese stammen aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert und prägen mit ihren oft besonderen Gebäudestellungen das Strassen- und Ortsbild der Oberwynentaler Gemeinde. Vier der Gebäude an der Hauptstrasse stehen unter kantonalem Denkmalschutz, fünf Gebäude und drei Objekte sind kommunal geschützt, weitere sechs sind durch die kantonale Denkmalpflege inventarisiert.

Unter anderem, um das Ortsbild für zukünftige Generationen zu bewahren, liegt jetzt der Erschliessungsplan für die Hauptstrasse zur Mitwirkung auf. Bis anhin bestehen entlang der Hauptstrasse K242 diverse Baulinienpläne, genehmigt 1997. Die Festlegung einer Baulinie bedeutet, dass die gesetzlichen Mindestabstände zur Kantonsstrasse und zu den angrenzenden Gemeindestrassen unterschritten werden können. «Diese entsprechen zum Teil nicht mehr dem heutigen Planungs- und Bebauungsstand», heisst es im Planungsbericht der von der Gemeinde beauftragten Marti Partner Architekten und Planer AG.

BNO-Revision machte einheitlichen Erschliessungsplan notwendig

Denn mit der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, die 2017 genehmigt wurde und eine neue Abgrenzung und Erweiterung der Zentrumszone beinhaltet sowie ein neues Richtkonzept Zentrum, haben sich neue Rahmenbedingungen für die angrenzende Überbauung ergeben. Daher soll die Gemeinde nun einen einheitlichen Erschliessungsplan über den gesamten beidseitigen Verlauf der Hauptstrasse ab Gemeindegrenze Reinach bis Bauzonengrenze im Süden erhalten, der den geänderten Rahmenbedingungen und Vorgaben der Nutzungsplanung entspricht.

Damit soll eine verlässliche Grundlage für die zahlreichen Bauprojekte entlang der Hauptstrasse geschaffen und eine übergeordnete, koordinierte Erschliessung der Parzellen sichergestellt werden. «Es wird eher einfacher als komplizierter», freut sich denn auch Bauverwalter Luigi Antonuccio. Denn mit der Aktualisierung im neuen Erschliessungsplan würden die diversen Baulinien entlang der Strasse aufgehoben und nur noch dort gezogen, wo ortsbildlich wichtige Gebäude den vom Kanton geforderten Mindestabstand von sechs Meter zur Kantonsstrasse unterschreiten. Mit Baulinien und Pflichtbaulinien könne garantiert werden, dass sie auch bei einem allfälligen Abbruch wieder in den gleichen Dimensionen errichtet werden könnten respektive müssen und so das Ortsbild erhalten bleibt.

Neubauten müssen zum Teil weiter von der Strasse weg

Umgekehrt hat die Neuerung aber auch Konsequenzen für die Parzellenbesitzer an der Hauptstrasse. Denn mit dem Wegfall der Baulinien gelten fortan die kantonalen Richtlinien. Wenn ein Haus derzeit gemäss diesen zu nahe an der Strasse steht, muss bei einem allfälligen Abriss der Neubau den gesetzlichen Mindestabstand einhalten, das Gebäude also je nachdem zurückversetzt werden.

Das obligatorische Mitwirkungsverfahren zum Erschliessungsplan läuft noch bis am 4. April. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Dieser nimmt zu den Eingaben Stellung und fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen. Danach wird der Planungsentwurf gegebenenfalls angepasst und im eigentlichen Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten öffentlich aufgelegt.