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Der Unglückspilot von Kölliken machte kurz vor seinem Absturz eine Pause auf dem Flugplatz Triengen. Dort war er kein Unbekannter: Hier hatte er etwa das Fliegen gelernt.
Der Vorbericht zum Flugzeugunglück in Kölliken von der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle deckte auf: Der 70-jährige Pilot legte auf dem Flugplatz in Triengen eine Zwischenlandung ein. Nur 12 Kilometer Luftlinie vom späteren Unglücksort entfernt. Für Trudy Müller von der Flying-Ranch Triengen ist das nichts Ungewöhnliches. Eine Zwischenlandung sei bei Hobbypiloten ein ganz normaler Vorgang. «Zu Trainingszwecken oder einfach für eine Pause», wie Müller sagt.
Zudem gehörte der verstorbene Pilot zur Stammkundschaft auf der Flying-Ranch. «Er kam ab und zu auf einen Kaffee vorbei», sagt Müller. Auch am Unglückstag suchte der Pilot das Restaurant auf dem Flugplatz auf. Landete er wegen technischen Schwierigkeiten? «Davon ist mir nichts bekannt», sagt Trudy Müller. Zudem ist sie sicher, dass der 70-Jährige sich in diesem Fall an sie und ihren Mann gewandt hätte, einen gelernten Flugzeugmechaniker. Der spätere Unglückspilot war den beiden Leitern des Flugplatzes gut bekannt. In Triengen lernte er das Fliegen.
Am 20. September, um die Mittagszeit, startete der erfahrene Pilot zum letzten Mal vom Flugplatz in Triengen. Wenige Minuten später versuchte er eine Notlandung in Kölliken. Das Flugzeug touchierte dabei ein Auto und wurde anschliessend durch einen Vollbrand zerstört. Die Autolenkerin wurde verletzt, ihr Fahrzeug beschädigt, der Mann starb später im Spital.
Ob der Absturz ein gerichtliches Nachspiel haben wird – zum Beispiel, wenn es um Haftungsansprüche der betroffenen Autolenkerin geht – ist noch offen, wie Sandra Zuber, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau, auf Anfrage sagt. «Sobald die Akten eingetroffen sind, wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Gerichtsstandsanfrage an die Bundesanwaltschaft stellen.» Gemäss dem Luftfahrtgesetz müsse die örtliche Zuständigkeit im vorliegenden Fall geprüft werden. (fh/fvo)