Startseite
Aargau
Aarau
In Aarau überlegt sich die IG Alte Badi eine Beschwerde gegen die eben genehmigte Bau- und Nutzungsordnung BNO. Es droht eine Verzögerung.
Dieses 135-Mio.-Projekt wäre ein Beitrag für die Energiewende. Doch irgendwie will es nicht so richtig vorwärtsgehen mit der Totalsanierung des Wasserkraftwerks der Eniwa in Aarau: Es droht eine weitere Verzögerung, wenn die Interessengemeinschaft (IG) Alte Badi gegen die vom Regierungsrat genehmigte Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Aarau Beschwerde führt.
Umstritten ist die Energiezone am nördlichen Aareufer. Sie ist nötig für die Verlegung des Unterwerks, ohne die der Kraftwerksbau nicht beginnen kann. Die Schaltanlagen befinden sich im Moment teils in den Remisen auf der Ostseite des Kraftwerks, teils im Kraftwerk selber. Sie sollen in ein neues Gebäude auf dem Areal westlich des Werks verlegt werden. Hier hatte es bis vor sechs Jahren Wohnhäuser.
Eine Beschwerde gegen die Bau- und Nutzungsordnung ist mit einem Kostenrisiko verbunden. Geht die IG dieses ein? Noch ist kein Entscheid gefallen. Fest steht: Von den ursprünglich 44 Opponenten sind nur noch 8 mit dabei. «Die Wahrscheinlichkeit und der Kampfeswille liegen etwa bei 60 zu 40 für einen Weiterzug», heisst es aus dem Kreis der IG. Die Beschwerdefrist endet erst am 2. Februar.
Auf einer anderen Ebene läuft die Mitteldamm-Diskussion, die politisch eine erhebliche Sprengkraft hat. Der bei Spaziergängern und Kanal- Schwimmern beliebte Mitteldamm im Fluss muss auf seiner gesamten Länge entfernt werden, damit die Leistung des Kraftwerks um über 20 Prozent gesteigert werden kann. Das ist notwendig, damit möglichst das Maximum der erhofften 40 Millionen Franken Bundessubventionen fliessen wird. Das überarbeitete Projekt ist im Sommer (17. Juni 2019) den Kantonen Aargau und Solothurn zur Vorprüfung übergeben worden. Ob die öffentliche Auflage wie geplant im Februar/März stattfinden kann, ist nicht bekannt.
Fest steht: Ende Juni läuft eine Frist ab, die für die Eingabe des Subventionsgesuches eingehalten werden muss. Wenn nicht (was als wahrscheinlich gilt), droht eine Verzögerung um zwei Jahre.