Aarau
Kinderbetreuung: Die Reglemente sind voller Zündstoff

Die Vernehmlassung über die Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes läuft. Wo liegen die Streitfragen?

Urs Helbling
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Die Vernehmlassung über die Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes läuft zurzeit. (Symbolbild)

Die Vernehmlassung über die Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes läuft zurzeit. (Symbolbild)

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Noch bis Freitag läuft in der Stadt die Vernehmlassung über die Umsetzung des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG). Bisher erhielten etwa 500 Kinder rund 2,124 Mio. Franken pro Jahr. Künftig dürfte der Betrag etwas höher sein. An einer Infoveranstaltung zeigte sich, dass die Ausarbeitung der KiBeG-Reglemente sehr anspruchsvoll sein wird. Letztendlich wird der Einwohnerrat darüber befinden.

Umstritten ist etwa, ab welcher Grenze es keine Subventionen mehr geben wird. Gemäss stadträtlichem Vorschlag soll keine Beiträge mehr erhalten, wer ein massgebendes Einkommen von 100'000 Franken und mehr hat. Doch wird damit das Ziel der sozialen Durchmischung in den Krippen noch erreicht? Weichen die Besserverdienenden nicht auf Nannys oder Au-pairs aus?

Die Beitragsverordnung basiert auf marktüblichen Kosten (siehe Tabelle). Daran werden etwa bei Krippen minimal 15 und maximal 110 Franken pro Tag (also theoretisch bis zum Totalbeitrag) subventioniert. Aber was passiert in den Fällen, in denen die Arbeitgeber einen Teil oder die ganzen Betreuungskosten übernehmen, wie das beispielsweise bei der Migros Aare neu der Fall ist, die die Hälfte der Fremdbetreuungskosten finanziert? Wie verhindert man, dass Eltern zusammen mit den Subventionen am Krippenbesuch sogar noch Geld verdienen?

Politischer Zündstoff steckt in der Unklarheit, wie viele Eltern, die bisher einen subventionierten Platz hatten, künftig mehr bezahlen müssen (oder gar nichts mehr erhalten). Das wissen nicht einmal die Verantwortlichen, denn die Steuerverwaltung kann aus Datenschutzgründen keine Daten herausgeben (das ist erst später möglich – mit der Einwilligung der Gesuchsteller).

Einigkeit herrscht darin, dass die Stadt, die selber keine Betreuungsangebote betreibt, gewisse Qualitätsstandards definieren soll. Etwa was den zur Verfügung stehenden Platz betrifft. Aber soll sie auch Minimallöhne für das Personal vorschreiben?

Jetzt Beiträge beantragen

Fest steht: Bis die neuen Reglemente voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden, gilt eine Übergangsregelung. Seit dem 1. August haben grundsätzlich alle Eltern (je nach massgebendem Einkommen) ein Anrecht auf eine Subvention. Auch diejenigen mit Betreuungsplätzen, die bisher ohne Subventionen waren. Sie können via Internet die ihnen zustehende finanzielle Entlastung beantragen. Fest steht weiter: Die Situation an der Krippenfront hat sich entspannt. Das Angebot scheint jetzt gross genug zu sein. Die zuständige Stadträtin Franziska Graf (SP) sagt: «Meine Gespräche mit verschiedenen Hortbetreibern, Eltern und Schulvertretern ergeben aktuell das Bild, dass genügend Hortplätze vorhanden sind.»