Vier Tage nach der Wahl hat Stephan Campi um seinen Rücktritt ersucht. Nur sechs Wochen nach Beginn der neuen Amtszeit findet die Ersatzwahl für den FDP-Gemeinderat statt.
Am 22. September wurde Stephan Campi (FDP) mit 1540 Stimmen als Gemeinderat wiedergewählt – vier Tage später ersuchte er um Entlassung aus seinem Amt. Die kantonale Gemeindeabteilung hat dem Gesuch per Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben; am Donnerstag hat die Gemeinde Suhr die Ortsparteien über die Ersatzwahl vom 9. Februar orientiert.
Der Grund für die Demission ist beruflicher Natur: Am 18. September – vier Tage vor der Gesamterneuerungswahl – wurde Stephan Campi vom Regierungsrat zum neuen Generalsekretär im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) gewählt. «Die beiden Verpflichtungen seriös nebeneinander zu führen, wäre für mich zeitlich nicht machbar», sagt Campi.
Bereits jetzt sei es anspruchsvoll, den beruflichen Anforderungen als stellvertretender Generalsekretär und Leiter des Stabsdienstes Planung und Prozesse im Departement Bildung, Kultur und Sport und jenen des Gemeinderateamtes gerecht zu werden.
Zwei Bewerbungen zeitgleich
Dass er mit Gemeinderatskandidatur und Bewerbung um das Amt als Generalsekretär zweigleisig gefahren ist, bezeichnet Campi selbst als schwierige Situation. «Die Bewerbung beim Kanton war ein offenes, kompetitives Verfahren, ich hatte keine Gewissheit, gewählt zu werden», sagt er. Leider sei es von der Konstellation her nicht möglich gewesen, seine Anmeldung als Gemeinderatskandidat vor dem Wahlgang zurückzuziehen.
Sein Amt als Gemeinderat nach etwas mehr als zwei Jahren abzugeben, falle ihm schwer: «Es war eine intensive, aber auch sehr schöne Zeit», sagt Campi. Speziell die gute, dynamische Zusammenarbeit im Rat habe er geschätzt: «Wir haben es als Gemeinderat in der neuen Konstellation geschafft, geschlossen aufzutreten.»
Das wiederum habe ihnen grosses Vertrauen aus der Bevölkerung verschafft. «Ich hätte das Amt als Gemeinderat sehr gerne eine weitere Amtszeit lang ausgeführt. Aber die Möglichkeit für einen solchen beruflichen Karriereschritt ergibt sich nicht so schnell wieder. So ein Türchen geht nur alle zehn Jahre auf.»
Die Anmeldefrist für den ersten Wahlgang vom 9. Februar läuft am 27. Dezember, 12 Uhr, ab.