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Der Aarauer Stadtschreiber Daniel Roth nimmt zum Bundesgerichtsurteil und zu den 1,8 Millionen Franken Stellung, die als Entschädigung für seinen Karriereknick beim Bund zur Diskussion stehen.
Unter dem Titel «Stadtschreiber von Aarau fordert 1,8 Mio. Fr. vom Bund» berichtete die az am Donnerstag über ein Bundesgerichtsurteil. Daniel Roth erhofft sich vom Bund eine hohe Zahlung. Wegen eines Strafverfahrens gegen ihn, das schliesslich mit einem rechtsgültigen Freispruch endete, habe er einen Karriereschaden erlitten. Er sei nicht Oberzolldirektor geworden. Zur fraglichen Zeit war er Chefjurist von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Daniel Roth: Das Bundesgericht hat mir in diesem Verfahren erneut vollumfänglich Recht gegeben und das Bundesstrafgericht zurechtgewiesen. Ich war überzeugt, dass der Entscheid des Bundesstrafgerichts bezüglich Entschädigung und Genugtuung so nicht haltbar ist. Das Bundesstrafgericht muss von Amtes wegen bei einem Freispruch mögliche Schadenersatzansprüche abklären und festsetzten. Das hat es nicht getan und das muss es jetzt nachholen. Dass das Bundesgericht mir gleich in allen beanstandeten Punkten Recht gegeben hat, zu 100 Prozent, freut mich natürlich sehr, zeigt aber auch, dass beim Bundesstrafgericht nicht alle Verfahren korrekt abgewickelt werden.
Ich sehe mich nicht als «Justizopfer»! Das Bundesgericht hat mir in diesem Verfahren ja nun schon zum zweiten Mal vollständig Recht gegeben. Zuerst wurde festgestellt, dass ich damals als Finma-Mitarbeiter nichts Falsches getan habe und zudem das Verfahren hätte eingestellt bleiben müssen. Nun wurde festgestellt, dass das Bundesstrafgericht seiner Abklärungspflicht nicht nachkam und bei der Festsetzung der Genugtuungshöhe verschiedene Punkte nicht berücksichtigte. Das System funktioniert also. Auch die Bundesanwaltschaft verneinte ja stets ein Fehlverhalten. Es geht also vielmehr um ein Nicht-Nachgeben gegenüber dem Bundesstrafgericht.
Zunächst geht es entgegen der Berichterstattung nicht um die Höhe der Forderung, sondern darum, dass das Bundesstrafgericht von sich aus mögliche Schadenersatzansprüche abklären und feststellen muss, was es nicht getan hat und jetzt nachzuholen hat. Dass Bundesgerichtsentscheide publiziert werden, ist mir durchaus bewusst. Da ich mit meiner Beschwerde vollständig obsiegt habe, sehe ich auch kein Problem darin.
Es geht vorliegend nicht um eine Schadenersatzklage meinerseits, sondern darum, dass das Bundesstrafgericht allfällige Schadenersatzansprüche abklären muss. Wir haben im Verfahren lediglich eingegeben, welche Punkte abzuklären sind. Die Abklärung und der Entscheid, welche Ansprüche in welcher Höhe gerechtfertigt sind, ist aber die zu erledigende Arbeit des Bundesstrafgerichts. In diesem Sinne sind die 1,8 Millionen Franken einfach der rechnerische Maximalbetrag, der sich bei einer Kapitalisierung aller zu prüfenden Ansprüche bis zur Pensionierung ergeben würde. Diese Prüfung muss nun aber zuerst erfolgen. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils wird hingegen die Genugtuung von 5000 Franken in Richtung der geforderten 20 000 Franken erhöht werden müssen.
Bezüglich Schadenersatz erfolgte wie beantragt eine Rückweisung zur Abklärung möglicher Ansprüche. Hier geht es mir darum, dass eine korrekte Behandlung im Rahmen des geltenden Rechts und der bestehenden Gerichtspraxis erfolgt. In Bezug auf die die Genugtuung entspricht ein Betrag von gegen 20 000 Franken der vom Bundesstrafgericht selber zitierten Praxis und kann aus meiner Sicht nach all den Jahren in der Öffentlichkeit wegen einem gänzlich unbegründeten Verfahren nicht als Gier bezeichnet werden.
Nachdem eine berufliche Entwicklung beim Bund durch das Verfahren schwierig wurde, habe ich mich entschieden, mich auch ausserhalb nach möglichen Stellen umzusehen. Dabei bin ich auf die ausgeschriebene Stelle des Aarauer Stadtschreibers gestossen. Das hat neue Optionen eröffnet. Ich bin dem Stadtrat sehr dankbar, dass er sich trotz des damals noch bestehenden Urteils für meine Anstellung entschieden hat. Zu meinem Entscheid trug zudem meine persönliche Verbundenheit mit Aarau bei: Hier bin ich gross geworden. Hier lebe ich mit meiner Familie, hier gehen meine Kinder zur Schule.
Der Stadtrat hat vom ganzen Verfahren Kenntnis und weiss auch, dass die Frage der Schadenersatzansprüche und der Genugtuung noch offen ist, ohne die Details im Einzelnen zu kennen. Die zu prüfenden Ansprüche waren ja bereits im Entscheid vom Oktober 2016 thematisiert.
Ich werde mich wieder meinen interessanten Aufgaben als Stadtschreiber widmen. Die Stadt Aarau hat neben der Funktion als Hauptstadt und im Rahmen des Zukunftraums sehr viel Potenzial, das es mit den durchwegs motivierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszuschöpfen gilt. Darauf freue ich mich sehr.