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Der Einwohnerrat Aarau befasst sich zum voraussichtlich letzten Mal mit der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung, BNO. Um was geht es?
Machen Sie sich keine Sorgen, wenn es Ihnen schwer fällt, diese Materie zu verstehen. Sie ist äusserst komplex. Wir beantworten hier die neun wichtigsten Fragen:
Die Stadt Aarau ist seit Jahren daran, ihre Bau- und Nutzungsordnung (BNO) total zu überarbeiten. Die Gesamtrevision ist schon sehr weit fortgeschritten, man befindet sich auf der Zielgeraden. Der Regierungsrat hat die neue BNO bereits als «genehmigungsfähig» erklärt.
Am 24. November werden die Aarauer unter anderem über die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017» abstimmen. Damit werden die raumplanerischen Voraussetzungen für die Fussballarena und die vier Hochhäuser geschaffen. Diese Teiländerung ist auf der neuen BNO aufgepfropft. Im Prinzip wird etwas revidiert, dass gar noch nicht in Kraft ist.
Er befasst sich nochmals mit dem Fundament: der Gesamtrevision der BNO. Diese hat er vor einem Jahr (am 27. August 2018) bereits einmal grundsätzlich verabschiedet. Aber er brachte damals einige kleine Änderungswünsche an, die ihm der Stadtrat nun heute zur definitiven Genehmigung vorlegt. Weil der Stadtrat vollumfänglich den Wünschen des Einwohnerrates gefolgt ist, dürfte es heute keine negativen Überraschungen geben. Es geht beispielsweise um den Fernwärme-Zwang: Der Stadtrat soll künftige Bauherren schneller zum Anschluss ans Eniwa-Netz verpflichten können. Schon bei einem Bedarf ab 0,5 Gigawattstunden und nicht erst – wie ursprünglich geplant – ab 1 Gigawattstunde.
Im Prinzip nicht. Denn die Referendumsfrist ist im letzten Herbst abgelaufen, ohne dass genügend Unterschriften eingereicht worden sind. Allerdings gab es in diesem Zusammenhang Stimmrechtsbeschwerden. Diese sind beim Bundesgericht hängig. Ihre Behandlung dauert länger, als viele gehofft hatten.
Die Gefahr besteht – auch wenn das Bundesgericht den Beschwerden die aufschiebende Wirkung abgesprochen hat. Falls es die Beschwerden in seinem in seinem abschliessenden Urteil gutheisst, muss eine neue Referendumsfrist (zum Einwohnerratsentscheid vom August 2018) angesetzt werden. Im Extremfall käme das Geschäft nochmals vor den Einwohnerrat. Der Zeitverlust könnte schnell ein Jahr betragne. Und weil die Torfeld-Teiländerung auf der gesamtrevidierten BNO aufgepfropft ist, würde sich auch das Stadion um ein weiteres Jahr verzögern.
Die unendliche Geschichte des Aarauer Stadions:
Alle Investoren, die Projekte vorantreiben, die auf die grosszügigeren Regeln der neuen BNO aufbauen. Gute Beispiele sind der Neubau des Hotels Aarauerhofs beim Bahnhof. Oder die geplante Wohnüberbauung auf dem ehemaligen «Hangartner»-Areal (beim Lidl) in der Telli.
Eine solche Revision ist faktisch ein Generationenprojekt. Nicht primär wegen der Einsprachen und Beschwerden, sondern wegen der Komplexität der Materie und der vielen unterschiedlichen Interessen. Aarau ist hier kein Ausnahmefall: Auch andere Gemeinden tun sich mit ihren BNO-Revisionen schwer. Insbesondere dann, wenn sie auszonen müssen – was in Aarau nicht der Fall ist.
Die aktuelle BNO der Stadt Aarau ist fast 40-jährig, diejenige des Stadtteils Aarau Rohr stammt aus dem Jahr 2008. Seit der Fusion vor neun Jahren wurden beide BNOs parallel angewendet, die Fusion wurde bei dem Thema noch nicht vollzogen.
Selbst wenn der Einwohnerrat heute Abend alle Anträge durchwinkt (was erwartet wird), das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerden abweist (was wahrscheinlich ist), die Aarauer der Teiländerung zustimmen werden (was man am Mittag des 24. Novembers wissen wird), der Regierungsrat sowohl die Gesamtrevision der BNO als auch die Teiländerung Torfeld Süd genehmigt und der Gestaltungsplan sowohl vom Stadtrat als auch vom Regierungsrat durchgewunken ist, wird es noch dauern: Zu guter Letzt folgt das Baubewilligungsverfahren mit all seinen Einsprache- und Beschwerde-Möglichkeiten.