Bezirksgericht Aarau
Härtefall: Kosovar (18) entgeht Landesverweis nach Sex mit minderjähriger Mitschülerin

Ein 18-jährige Kosovar hatte Sex mit einer 15-Jährigen und filmte mit. Nun stand er wegen Kinderpornografie vor Gericht.

Nadja Rohner
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Das Bezirksgericht Aarau verhandelte einen Muster-Härtefall.

Das Bezirksgericht Aarau verhandelte einen Muster-Härtefall.

Severin Bigler

Das Bezirksgericht Aarau musste sich gestern mit der Frage auseinandersetzen, ob ein junger Kosovar, der einen Kinderporno hergestellt hatte, des Landes verwiesen werden soll. Unbestritten war der Sachverhalt. Bajram (alle Namen geändert), damals gerade 18-jährig, hatte auf dem WC der Berufsschule Sex mit Franziska, 15 Jahre und 8 Monate, gehabt.

Er filmte. Sie wusste das. Später bat sie ihn, das Filmchen niemandem zu zeigen. Er hatte es aber noch gleichentags an eine ihrer Kolleginnen geschickt. Einige Zeit später zeigte Franziska, die nicht an der Verhandlung zugegen war, Bajram bei der Polizei an – wegen Vergewaltigung. Von diesem Vorwurf blieb indes nichts übrig. Vor Gericht hiess es, das Opfer habe später zugegeben, es sei eine falsche Anschuldigung gewesen. Trotz einvernehmlichem Sex: Franziska ist minderjährig, der von Bajram aufgenommene und verschickte Filmclip deshalb vor dem Gesetz ein Kinderporno.

Eine schwierige Familienkonstellation

Die beantragte Geldstrafe – die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze zu 30 Franken bedingt und eine Busse von 900 Franken gefordert – war vor Gericht kaum ein Thema. Viel bedrohlicher war für Bajram der beantragte Landesverweis von fünf Jahren.

Das hat mit seiner Vorgeschichte zu tun. Schon als er ein Baby war, hatten sich die Eltern getrennt. «Im Kosovo gehören die Kinder dem Vater», sagte Bajram vor Gericht. «Deshalb habe ich mit ihm und meinen Grosseltern gelebt. Als ich neun Jahre alt war, kam ich mit ihm in die Schweiz. Meine Mutter hat dort unten wieder einen Mann und zwei neue Kinder. Ich habe kaum Kontakt zu ihr – ich will sie nicht stören. Wir sehen uns höchstens, wenn ich im Kosovo in den Ferien bin und nur in der Stadt. Zu ihnen nach Hause darf ich nicht, das will der neue Mann nicht.»

Bajram ist zwar auf dem Papier ein Erwachsener. Er wirkt aber insgesamt noch recht kindlich. Als Gerichtspräsidentin Patricia Berger ihn befragte, legte er treuherzig die Stirn in Falten, beantwortete beflissen jede Frage, höflich und trotz Akzent eloquent.

Weil Bajram eine Lernschwäche hat und auf eine schwierige Schulkarriere zurückblickt, macht er eine Praktikerausbildung. Sein Ziel sei, danach die Lehre mit Fähigkeitszeugnis abzuschliessen, sagte er. Die Noten stimmen, man ist mit ihm zufrieden. Kurz: Er scheint endlich die Kurve gekriegt zu haben.

Bajram gab zu, dass er Franziska nicht nach dem Alter gefragt hatte. «Sie war geschminkt und hatte ein Nasenpiercing.» Auch sei er davon ausgegangen, dass sie, weil sie die obligatorische Schulzeit ja schon hinter sich hatte, mindestens 16 Jahre alt sei. «Das war dumm, und es tut mir leid für dieses Mädchen.» Er bat darum, noch eine Chance zu erhalten, «ich werde sie packen».

Auch sein Verteidiger argumentierte, Bajram habe nicht wissen können, dass er sich auf eine Minderjährige einliess. Und selbst wenn: Ein Landesverweis sei in seinem Fall übertrieben, Bajram «ein Musterbeispiel für die Anwendung der Härtefallklausel», weil er hier verwurzelt sei und im Kosovo kaum noch Familie habe. «Er hat eine saublöde Dummheit gemacht, aber er ist kein professioneller Kinderporno-Dreher.»

«Wir gehen davon aus, dass es Ihnen eine Lehre war»

Bajram hatte Glück: Das Gericht verurteilte ihn zwar wegen harter Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20 Franken und 500 Franken Busse, verzichtete aber auf den Landesverweis – eben weil ein persönlicher Härtefall vorliegt. «Wir vertrauen auf Sie und gehen davon aus, dass Ihnen das Verfahren eine Lehre war», sagte Gerichtspräsidentin Berger.

Beim Rausgehen blieb Bajram nochmals stehen, drehte sich um und sagte in Richtung der Gerichtspräsidentin: «Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.»