Die Bundesanwaltschaft hat Anklage erhoben gegen den 56-Jährigen, der im April 2014 in Buchs auf offener Strasse eine Handgranate nach seiner damals 59-jährigen Frau geworfen hatte. Sie musste operiert werden. Ihm droht eine lange Haftstrafe.
Die Bundesanwaltschaft beantragt dafür laut Tele M1 eine Verurteilung wegen versuchten Mordes (evtl. versuchter vorsätzlicher Tötung), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie Sachbeschädigung. Damit droht ihm bei einer Verurteilung eine lange Haftstrafe.
Der mutmassliche Täter habe seine von ihm getrennt lebende Frau loswerden wollen, um seiner Unterhaltspflicht zu entgehen, als Witwer eine Rente zu beziehen, das gemeinsame Haus für sich zu behalten sowie in einer Beziehung mit einer anderen Frau leben zu können.
Anträge zum Strafmass wird die Bundesanwaltschaft, die für Straftaten mit Sprengstoff zuständig ist, erst in der Hauptverhandlung stellen. Wann diese stattfindet, ist unklar. Der mutmassliche Täter befindet sich seit April 2014 wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht hat ein Haftentlassungsgesuch abgewiesen. Der Bosnier besitzt in seinem Heimatland ein Haus und reiste mehrmals jährlich dorthin.
Der Anwalt des Bosniers bleibt gegenüber Tele M1 dabei, dass sein Mandant unschuldig sei. Die Frau hält dagegen, ihr Ex-Mann werde von dessen Anwalt in einem völlig falschem Licht dargestellt.
Erst nur Fingerverletzung festgestellt
Die Ehefrau hatte die Polizei am Tatmorgen erst eine Stunde nach dem Knall gerufen. Die Polizei stellte bei ihr erst nur eine leichte Verletzung am Finger fest. Sie selbst ging davon aus, dass ihr Mann «einen Feuerwerkskörper» nach ihr geworfen habe. Am Abend ging die Bosnierin aber ins Spital, und dort wurde ihr ein Metallkügelchen herausoperiert.
Die Bundesanwaltschaft hat den Fall übernommen, weil beim Handgranatenwurf Sprengstoff involviert war. (pi/pz)