Am Donnerstag wurde die Ungültigkeitserklärung amtlich publiziert. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid ist nun rechtzeitig beim Kanton eingereicht worden.
Die Geschichte rund um Tempo 30 geht, wie angekündigt, in eine nächste Runde: Gegen die Ungültigkeitserklärung des Referendums wurde beim Kanton fristgerecht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Das bestätigt Martin Süess, Leiter Gemeindeabteilung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, auf Anfrage. Die Gemeindeabteilung wird nun den Schriftenwechsel durchführen. Über den zeitlichen Horizont lassen sich noch keine Angaben machen.
Am Mittwoch hatte der Gränicher Gemeinderat mitgeteilt, dass er das Referendum für ungültig erklärt; donnerstags wurde der Entscheid amtlich publiziert. Die Ungültigerklärung erfolgte aufgrund eines Formfehlers: Die Referendumsführer hatten von der Gemeinde ein Begehren erhalten, das fälschlicherweise beide Beschlüsse über Verpflichtungskredite zur Einführung von Tempo 30 enthielt. Ein Referendum darf sich aber nur gegen einzelne Beschlüsse richten.
Das Referendum mit 1181 gültigen Unterschriften war am 27. Dezember der Gemeinde übergeben worden. Der Frust auf Seiten der Tempo-30-Gegner war nach dem Entscheid des Gemeinderats entsprechend gross. Am Donnerstag hatte Urs Knoblauch, Mitinitiant des Referendums, bereits angekündigt, Stimmrechtsbeschwerde einzureichen. Seine Begründung: «Das sind wir den 1200 Unterzeichnenden einfach schuldig.»