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Die Lärmsanierung ist gut aufgegleist, aber jetzt gibt es Probleme mit dem Teilfahrverbot.
Der Lärmschutz im Gönhard und das geplante Teilfahrverbot für das Quartier sind untrennbar miteinander verknüpft. Die Verbannung des Schleichverkehrs wird von Bewohnern des Quartiers schon lange gefordert. Jetzt wird das Thema Lärmschutz wieder aktuell: Am nächsten Montag soll der Einwohnerrat einen Verpflichtungskredit von 1,83 Mio. Franken für die Lärmsanierung entlang von Gemeindestrassen sprechen (ZT/LN vom 17.3.). Der Botschaft des Stadtrates lässt sich entnehmen, dass ein erster Anlauf vor ein paar Jahren scheiterte. Interessant jedoch: Mit keinem Wort erwähnt wird, dass das damalige erste Teilprojekt «Gönhard» 2010 vom Bundesgericht versenkt wurde – weil das Lärmschutzprojekt eigentlich gar keines war. «Lausanne» gab damals einem im Gönhardquartier wohnhaften Ehepaar Recht, das Einsprache gegen die im Projekt enthaltenen «Sanierungserleichterungen» erhoben hatte. Von «Erleichterungen» spricht man, wenn auf Lärmschutzmassnahmen an der Quelle, wie sie die Lärmschutzverordnung primär vorsieht, verzichtet werden soll.
Dass das Bundesgerichtsurteil in der stadträtlichen Botschaft in keiner Weise aufscheint, erstaunt den erfolgreichen Einsprecher Dieter Weber. Das sei «politisch fragwürdig», findet Weber, der aber einräumt, in technischer Hinsicht würden offenbar Verbesserungen umgesetzt. Insofern gehe das neue Projekt «in die richtige Richtung». Zu diesem Befund ist Weber aber nicht aufgrund der Vorlage gekommen, sondern erst nach einer ersten, zwangsläufig noch rudimentären Lektüre des detailreichen Vorberichts des Büros Grolimund & Partner, welcher der Vorlage zugrunde liegt. Der Bericht zeigt, dass durchaus Massnahmen im Sinne der Einsprecher in die Wege geleitet wurden. Diese hatten im Wesentlichen die Prüfung einer Verlagerung des Durchgangsverkehrs vom Gönhardquartier auf das übergeordnete Strassennetz gefordert. Die Vorinstanzen lehnten dies ab mit dem Argument, dass so die teilweise jetzt schon über dem Alarmwert liegenden Lärmimmissionen an der Entfelderstrasse noch weiter zunehmen und Strassen wie die Hintere Bahnhofstrasse die Kapazitätsgrenze erreichen würden.
Das Bundesgericht bemängelte, dass nicht untersucht worden war, welche Auswirkungen die von den Beschwerdeführern geforderte Teilsperrung auf die Kapazität des übergeordneten Strassennetzes hätte. Es entschied daher, die Sache sei an den Stadtrat zurückzuweisen. Dieser habe zu prüfen, «wie sich die verlangte Verkehrsverlagerung auf das übergeordnete Strassennetz auswirken würde und ob diese Auswirkungen die Gewährung von Sanierungserleichterungen im Gönhardquartier rechtfertigen». Im neuen Sanierungsprojekt werden nun mehrere seit 2010 aufgegleiste Strassenbauprojekte und Änderungen des Verkehrsregimes berücksichtigt. So auch das vom Stadtrat 2012 mit einem Grundsatzentscheid gutgeheissene Teilfahrverbot Gönhard-Goldern. Davon betroffen sind Herzogstrasse, Weltistrasse, Gönhardweg, Tellstrasse und Südallee. Nur: Gegen die Teilfahrverbotszone ist weiterhin eine Einsprache der Gemeinde Buchs hängig (separater Artikel unten).
Der Vorbericht zum Strassenlärm-Sanierungsprojekt geht davon aus, dass das Durchfahrverbot zu 80 Prozent eingehalten wird. Auf einzelnen Strassenzügen im Quartier wird mit einer Verkehrsabnahme um bis zu 50 Prozent gerechnet. Schon länger gilt hier Tempo 30. Mit der Verengung des Strassenraums an der Weltistrasse wird die Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit mehr oder weniger erzwungen. Messungen haben laut Bericht auch gezeigt, dass die Lärmbelastung in der Tempo-30-Zone tendenziell um 1 – 3 dBA überschätzt wird. Und: An der Weltistrasse seien weder mit der neuen, noch mit der alten Quellenlage Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen.
Für 202 Objekte – 194 Liegenschaften und 8 höchstens teilweise überbaute Parzellen werden mit dem neuen Projekt Erleichterungen beantragt. Nur 7 dieser Objekte befinden sich im Perimeter des Teilfahrverbots Gönhard-Goldern (6 an der Südallee, 1 am Gönhardweg). Die Adressen der meisten Objekte: Tellistrasse, Laurenzenvorstadt, Kasinostrasse, Rain, Ziegelrain, Vordere Vorstadt, Feerstrasse, Hintere Bahnhofstrasse. Hier finden sich denn auch die Liegenschaften mit einem Anspruch auf Schallschutzmassnahmen am Gebäude. Diese Lösung bietet die Stadt an, wo Massnahmen an der Quelle und bei der Ausbreitung des Strassenlärms nicht infrage kommen. 1107 Schallschutzfenster sollen zur Hälfte mitfinanziert werden, wenn die Liegenschaftsbesitzer die andere Hälfte übernehmen. Im Perimeter des Teilfahrverbots geht es bloss um 2 Fenster an der Südallee.
Für die Sanierung weiterer 84 Fenster muss die Stadt zu 100 Prozent geradestehen, weil in diesen Fällen die in der Lärmschutzverordnung festgelegten Alarmwerte überschritten sind. Betroffen sind 2 Objekte an der Tellistrasse und 4 an der Hinteren Bahnhofstrasse.
Die Teilfahrverbotszone wird per 1. Januar 2019 umgesetzt», schrieb der Stadtrat im Mai 2016. Das bedeutet, dass die Strassen des Gönhardquartiers zwischen Gais bzw. Tramstrasse und Entfelderstrasse nicht mehr vom Durchfahrtsverkehr, sondern nur noch von Quartierbewohnern und Zubringern befahren werden dürfen. Dies war auch Forderung einer Stadion-Einsprache.
Kurz bevor der Stadtrat diese Medienmitteilung verschickte, hatte er neun Einsprachen gegen die Teilfahrverbotszone abgewiesen. Eine Einsprecherin hat diesen Entscheid nicht akzeptiert: die Gemeinde Buchs. Das bestätigt Ammann Urs Affolter. Konkret äussert er sich nicht zum laufenden Verfahren.
Buchs geht es vor allem um den Stau. Bereits heute sind sowohl die Tramstrasse als auch die Buchserstrasse oft heillos verstopf – direkt vor den Toren von Buchs. Wenn ab 2019 niemand mehr das Gönhardquartier queren darf, um von der Entfelderstrasse auf die Tramstrasse oder umgekehrt zu kommen, müssen alle via Buchserstrasse fahren. Buchs will nun zuerst wissen, wie sich das konkret auswirkt. «Wir wollen die Modellberechnungen sehen, wie sich das für ein neues Vorhaben im Verkehr gehört», sagte Urs Affolter letztes Jahr zur az. «Denn gibt es auf der Tram- und Buchserstrasse mehr Rückstau, bekommen wir das mit Ausweichverkehr in Buchs und verspäteten Bussen zu spüren.»
Zwar sind auf der Achse Tram-strasse-Bavaria-Buchserstrasse umfangreiche Umbauarbeiten geplant (Kreisel beim Knoten Bavaria, separate Busspur). Allerdings wird mit den Bauarbeiten frühestens 2020 begonnen. Der Stadtrat will die Teilfahrverbotszone aber schon per 2019 implementieren. Das ist ohnehin schon ein Jahr später als ursprünglich geplant. «Da die bauliche Entwicklung des Torfeld Süd zeitlich verzögert erfolgt, erachtet der Stadtrat die Verschiebung um ein Jahr als verkraftbar», schrieb er letzten Frühling in einer Medienmitteilung.
Noch bleiben also knapp zwei Jahre, bis die Fahrverbotsschilder aufgestellt werden sollen. Aber ob die reichen? Weil Buchs den ablehnenden Entscheid des Aarauer Stadtrats gegen die Einsprache weitergezogen hat, ist die Sache nun beim Kanton hängig. Zuständig ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Dessen Entscheid könnte Buchs bis vors Bundesgericht weiterziehen. Aber so schnell ist sowieso nichts zu erwarten: Das BVU hat das Verfahren sistiert. Dem Vernehmen nach fehlt eine kantonale Zustimmung, die nötig ist, weil das Projekt zwar Gemeindestrassen betrifft, aber Auswirkungen auf Kantonsstrassen hat. (NRO)