Suhr
Forstbetrieb Suhr-Buchs: Heiratspläne talaufwärts

Die Suhrer Ortsbürger haben Ja gesagt zur Prüfung eines Zusammengehens mit dem Forstbetrieb Gränichen-Unterkulm.

Ueli Wild
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Die Forstbetriebe Suhr-Buchs und Gränichen-Unterkulm wollen zusammenspannen.

Die Forstbetriebe Suhr-Buchs und Gränichen-Unterkulm wollen zusammenspannen.

Sandra Ardizzone

Die Ortsbürgergemeindeversammlung hat am Donnerstagabend grünes Licht gegeben für die Ausarbeitung der Grundlagen für eine Zusammenarbeit der Forstbetriebe Suhr-Buchs und Gränichen-Unterkulm. Der Grundsatzentscheid, der mit einem Nachtragskredit von 10 000 Franken für vertiefte Abklärungen verbunden ist, wurde mit überwältigendem Mehr und ohne Gegenstimme gefällt. Von insgesamt 302 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern waren 80 anwesend.

Mit dem Zusammenschluss, liess Carmen Suter, Präsidentin der Ortsbürgerkommission und Vizegemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde Suhr, durchblicken, entstehe ein Forstbetrieb von 1730 Hektaren – und damit der gewichtigste der Region. Die richtige, Flexibilität erlaubende Grösse eines Betriebs sei wichtig bei der Bewirtschaftung des Waldes. Die vier Vertragspartner, stellte Suter klar, blieben auch nach dem Abschluss des geplanten weiteren Gemeindevertrags Eigentümer ihres Waldes.

Aus dem Forstbetrieb Suhr-Buchs resultierte 2017 ein Betriebsverlust von rund 125 800 Franken. Davon entfallen rund 80 000 Franken auf Suhr. Beim allgemeinen Haushalt der Ortsbürgerrechnung führten nicht budgetierte Unterhaltsarbeiten zu einem Aufwandüberschuss von rund 11 700 Franken. Der Betrag wurde dem Eigenkapital entnommen.

Der Aufwandüberschuss von gut 102 000 Franken in der Spezialfinanzierung Waldwirtschaft wurde über den Forstreservefonds ausgeglichen. Dieser verringerte sich so auf knapp 3,048 Mio. Franken. Die Rechnungsablage 2017 der Ortsbürgergemeinde wurde ohne Gegenstimme genehmigt.

Ebenfalls oppositionslos gutgeheissen wurde die ersatzlose Aufhebung des Reglements über die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht aus dem Jahr 1994. Dieses sei überflüssig geworden, erklärte Carmen Suter. Das meiste sei heute im (übergeordneten) aargauischen Gesetz über die Ortsbürgergemeinden geregelt.