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Die Vorabklärung von Einbürgerungswilligen kann nur von einer gemeinderätlichen Kommission durchgeführt werden. Die Buchser Einbürgerungskommission wird vom Einwohnerrat gewählt. Was bedeutet dies für die abgelehnte Einbürgerung von Funda Yilmaz?
Die Buchser Einbürgerungskommission stand wegen dem Fall «Funda Yilmaz» in den letzten Monaten unter harscher Kritik. Nun zeigt sich: Die Kommission dürfte es so eigentlich gar nicht geben.
Der Hintergrund: Die Buchser Einbürgerungskommission wird vom Einwohnerrat gewählt. Sie besteht denn auch nur aus Einwohnerräten plus einem Gemeinderat. Die Kommission prüft die Einbürgerungsgesuche eingehend, unter anderem in Gesprächen mit den Antragsstellern. Wie ein solches Gespräch mitunter abläuft, konnte die ganze Schweiz nachlesen, als die Protokolle zum Fall Yilmaz öffentlich wurden.
Das waren die ersten Reaktionen auf die Nichteinbürgerung von Yilmaz:
Zum Schluss gibt die Kommission eine Empfehlung für oder gegen die Einbürgerung an den Gemeinderat ab. Der Gemeinderat stellt dann formell den Antrag auf Einbürgerung/Nichteinbürgerung beim Einwohnerrat. Faktisch folgt er mit seinem Antrag immer der Einbürgerungskommission – so auch beim Fall Yilmaz.
Als die Einbürgerungskommission Buchs vor sieben Jahren implementiert wurde, war dieses Vorgehen noch in Ordnung. Doch per 2014 kam es im Aargau zu einer Revision des Kantons- und Gemeindebürgerrechtsgesetzes. Dort ist nun klar festgehalten: Der Gemeinderat selber ist für die Vorabklärungen einer Einbürgerung zuständig. Er kann diese zwar an eine Einbürgerungskommission delegieren – aber nur an eine gemeinderätliche, also vom Gemeinderat gewählte Kommission.
In Buchs wird die Einbürgerungskommission aber vom Einwohnerrat gewählt, es ist also eine einwohnerrätliche Kommission. Ein kleiner, aber bedeutender Unterschied, der die Kommission unzulässig macht. Da stellt sich die Frage: Könnten abgelehnte Einbürgerungswillige wie Funda Yilmaz in ihrer Beschwerde beim Regierungsrat einen Verfahrensfehler monieren? Nein, sagt Cornelia Byland, Gemeindeschreiberin von Buchs. «Denn der Antrag an den Einwohnerrat wurde gesetzeskonform vom Gemeinderat gestellt.»
Die Buchser haben erst im Zuge einiger rechtlicher Abklärungen zum Fall Yilmaz gemerkt, dass die Kommission von der falschen Behörde gewählt wird. «Der Gemeinderat wird sich nun damit befassen und unter Einbezug der Parteien entscheiden, wie es weitergeht», sagt Cornelia Byland.
Klar ist: Die Kommission kann in der jetzigen Form nicht bestehen bleiben. Es gibt mehrere Möglichkeiten für eine Folgelösung. Der Gemeinderat könnte die einwohnerrätliche Kommission relativ einfach in eine gemeinderätliche umwandeln, indem er die alte Kommission auflöst und dieselben Mitglieder in eine neue, gemeinderätliche Kommission wählt. Hierbei muss er den folgenden Grundsatz im Bürgerrechtsgesetz beachten: «Die abschliessende Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen und die Antragsstellung zuhanden des Einwohnerrats sind nicht an die Kommission übertragbar.»
Ähnlich macht es Lenzburg. Dort gibt es ebenfalls eine Einbürgerungskommission. Sie wird vom Stadtrat gewählt und besteht – neben einer Stadträtin und einer Aktuarin – nur aus Einwohnerräten. Der Unterschied zu Buchs: Es sind bewusst alle Fraktionen vertreten. In Buchs besteht die Kommission derzeit ausschliesslich aus Bürgerlichen; die SP verlor erst im Juni eine Kampf-Ersatzwahl mit nur einer Stimme Unterschied gegen die FDP.
In Brugg läuft es nochmals ein bisschen anders: Die Stadtkanzlei macht die Vorabklärungen, die Einbürgerungsgespräche werden von zwei Stadträten geführt. Erst die fertigen Dossiers werden der einwohnerrätlichen Finanzkommission vorgelegt, die dazu Stellung nehmen darf und allenfalls Fragen stellen kann. Am Schluss entscheidet der Einwohnerrat.
Buchs wird wohl auch einen Systemwechsel in Betracht ziehen, wie ihn der Einwohnerrat Aarau kürzlich beschlossen hat (Urnenabstimmung folgt): Neu bürgert hier nicht mehr der Einwohnerrat, sondern der Stadtrat ein; die Vorabklärungen macht wie bisher eine parteilich breit abgestützte und vom Stadtrat gewählte Einbürgerungskommission. «Sie hat die Aufgabe, den persönlichen Kontakt mit ausländischen Gesuchstellern sowie die staatsbürgerliche Integrationsprüfung durchzuführen und dem Stadtrat Bericht und Antrag zu erstatten», heisst es in der neuen Aarauer Gemeindeordnung.
Seit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes ist es möglich, dass das Volk der Exekutive diese Kompetenz übertragen kann. Mehrere Gemeinden in der Region haben das Regime schon gewechselt, beispielsweise Suhr, die beiden Entfelden oder Reinach. Es bedarf einer Änderung in der Gemeindeordnung, die vom Souverän abgesegnet werden muss. So geschehen kürzlich auch in Wohlen: Bisher gab es dort ebenfalls noch eine einwohnerrätliche Einbürgerungskommission und der Einwohnerrat hatte das letzte Wort. Neu wurde eine gemeinderätliche Einbürgerungskommission implementiert, am Ende bürgert der Gemeinderat selber ein.