Die Auflage des Baugesuches für das Aarauer Stadion verzögert sich. Das Verfahren ist anspruchsvoll und der Druck der Opposition gross.
Im Freudentaumel nach der gewonnenen Abstimmung waren die Stadionbefürworter, aber auch die Behörden etwas gar optimistisch: Im letzten November hofften sie, das Baugesuch für die Fussballarena und die vier Hochhäuser könne schon diesen Sommer aufgelegt werden. Jetzt weiss man es besser – und die Geduld der FCA-Fans wird weiter strapaziert. Nach heutiger Einschätzung wird die Baugesuchsauflage kaum vor Sommer 2021 stattfinden. Also frühestens in einem Jahr. Es wird nach heutiger Einschätzung sicher 2026, bis im Torfeld Süd der erste Ball rollt.
Der FC Aarau wird bei der Erteilung der Lizenz auf noch mehr Grosszügigkeit der Swiss Football League angewiesen sein. Ursprünglich hiess es, der Baubeginn des Stadions müsse spätestens im Jahr 2021 erfolgen.
Schuld an der Verzögerung ist nicht Corona, sondern eine neue Einschätzung des Zeitbedarfs für die verschiedenen Planungsschritte. Und der anhaltend hohe Druck der Stadiongegner. Sie zwingen die Behörden mittels Einsprachen und Beschwerden, bei ihrer Arbeit auf Nummer ganz sicher zu gehen.
Mit 60,9 Prozent Ja stimmten die Aarauer letzten November der «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017» zu. Diese BNO-Teilrevision muss als Nächstes vom Regierungsrat genehmigt werden. Der Stadtrat rechnet mit einem Entscheid in den kommenden Wochen, also noch vor den Sommerferien. Es ist noch eine Beschwerde hängig. Diejenige des Vereins Torfeld Süd (bis am 18. Dezember präsidiert vom Vorzeige-Einsprecher). Sie hat noch 28 Unterschriften (ursprünglich waren es 52). Diese Beschwerde kann nach einem – zu erwartenden positiven – Regierungsratsentscheid an das Verwaltungsgericht und dann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Zeitverlust: wohl eher zwei als nur ein Jahr.
In einem nächsten Schritt geht es um den Gestaltungsplan. In ihm ist das Gesamtprojekt schon relativ detailliert definiert. Das Problem besteht darin, dass der Gestaltungsplan erst genehmigt werden kann, wenn die BNO-Teilrevision rechtskräftig ist (also letztlich nach einem allfälligen Bundesgerichtsentscheid). Der Gestaltungsplan lag bereits auf. Es gingen drei Einsprachen ein. Unter anderem diejenige des Vereins Torfeld Süd mit 157 Unterschriften.
Sobald der Regierungsrat die BNO-Teilrevision genehmigt hat, wird der Stadtrat die Einwendungsverhandlungen zum Gestaltungsplan durchführen. Er hofft, den Gestaltungsplan in diesem Herbst beschliessen und anschliessend dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zur Genehmigung vorlegen zu können. Letztere wird aber erst erfolgen, wenn die BNO-Teilrevision rechtskräftig ist. Und: Der BVU-Entscheid kann wieder beim Verwaltungs- und dann beim Bundesgericht angefochten werden.
Bevor der Gestaltungsplan nicht genehmigt wird, kann das Baugesuch nicht aufgelegt werden, und bevor er Rechtskraft erlangt hat (also erst nach einem allfälligen Bundesgerichtsentscheid), wird über das Baugesuch nicht entschieden werden können. Der Stadtrat erwartet, dass die HRS das Baugesuch im Frühjahr 2021 einreichen wird. Es wird dann noch verschiedene verwaltungsinterne Überprüfungen durchlaufen müssen, ehe das Vorhaben frühestens im Sommer/Herbst 2021 aufgelegt werden kann. Auch dann gibt es nochmals Einsprache- und Weiterzugsmöglichkeiten bis hinauf ans Bundesgericht.
Der Horror-Fahrplan aus Sicht der Fussball-Fans könnte so aussehen: rechtskräftige BNO-Teilrevision erst im Sommer 2022, rechtskräftiger Gestaltungsplan danach erst im Sommer 2024, rechtskräftige Baubewilligung erst im Sommer 2026. Dann der gut zweijährige Bau des Stadions (Gesamtvorhaben etwa drei Jahre), sodass das Stadion auf die Saison 2028/29 bereit wäre. Aber vielleicht kommt ja alles ganz anders und der Widerstand erlahmt – auch weil die Rechtsmittelverfahren mit jedem Schritt kostspieliger werden.