Aarau
Entlastung für die Beizer: Neu soll es eine Zwischensaison geben

Der Einwohnerrat wollte die Beizer mit dem neuen Reglementsentwurf eigentlich entlasten, doch durch einen Fehler wurden die Gebühren damit höher als gewollt. Zur Lösung des Problems soll nun eine Zwischensaison eingeführt werden.

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Dringliche Motion für die Boulevardrestaurants: Es soll eine Zwischensaison (März, April, Oktober) eingeführt werden – zu 75 Prozent des Sommertarifs.

Dringliche Motion für die Boulevardrestaurants: Es soll eine Zwischensaison (März, April, Oktober) eingeführt werden – zu 75 Prozent des Sommertarifs.

Alex Spichale

Im Dezember hiess der Einwohnerrat einen Abänderungsantrag der SP-Fraktion zum Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grunds gut, der die (teurere) Sommersaison von achteinhalb auf fünf Monate verkürzt. Dies um die Beizer zu motivieren, auch in der vom Wetter her unsichereren Jahreszeit ein Boulevardrestaurant zu betreiben.

Hinterher entdeckte man, dass so ohne redaktionelle Korrektur am Gebührentarif die Sommersaison die Beizer teurer zu stehen käme als ursprünglich. Die im Reglementsentwurf genannten Gebühren bezogen sich ja auf achteinhalb und nicht auf fünf Monate.

Um den unerwünschten und ungewollten Effekt so schnell wie möglich zu korrigieren, hat SP-Einwohnerrat Nicola Müller nun eine auch von CVP, GLP, EVP, Pro Aarau und Grünen unterstützte dringliche Motion eingereicht. Neu sollen die Tarife in Franken pro Quadratmeter und Monat ausgewiesen werden – statt pro Saison.

Heisst: Ursprünglicher Sommersaisontarif, geteilt durch 8,5. Pro Sommermonat (Mai bis September) soll die Gebühr 100 Prozent des so auf einen Monat hinuntergerechneten Wertes betragen. Neu wollen die Motionäre auch eine Zwischensaison (März, April, Oktober) einführen – zu 75 Prozent des Sommertarifs. Im Winter (November bis Februar) sollen 25 Prozent von diesem verlangt werden.

Damit das Reglement, wie geplant, ab 1. Mai angewendet werden kann, soll die Motion in der Sitzung vom 26. Februar behandelt werden. (uw)