Startseite
Aargau
Aarau
Ein 39-jähriger Äthiopier hat ohne Fahrausweis eine Lernfahrerin begleitet. Der in Rheinfelden wohnhafte Mann entschied sich dazu, seine Einsprache gegen den Strafbefehl nicht zurückzuziehen. Dies erwies sich im Nachhinein als teurer Fehler.
Bezirksgericht Aarau Es sei selten, dass ein Äthiopier ohne Dolmetscher vor Gericht erscheine, sagte Gerichtspräsidentin Patricia Berger und lobte das gute Deutsch des Beschuldigten. Ob er die Sprache der Justitia verstand, war jedoch nicht immer ganz klar.
Anfang Januar dieses Jahres begleitete der 39-jährige Beschuldigte, der im Bezirk Rheinfelden wohnt, eine Lernfahrerin im Auto in Aarau. Doch er selbst hatte auch nur einen Lernfahrausweis, weshalb er einen Strafbefehl mit einer Busse von 200 Franken sowie einer Gebühr von 400 Franken erhielt.
Die Gerichtspräsidentin fragte den Beschuldigten mehrmals, ob er denn verhandeln möchte oder den Strafbefehl akzeptieren und die Einsprache zurückziehen wolle – was ihn billiger kommen würde, als wenn das Gericht ein Urteil sprechen würde. So hatte der Beschuldigte schon die Erklärung zum Rückzug der Einsprache vor sich auf dem Tisch. Er hatte schon den Stift in der Hand, als er die Einspracherückzugsgebühr von 300 Franken entdeckte.
«Das kann ich nicht verstehen», sagt er. «Alle Menschen machen Fehler.» Offensichtlich fühlte er sich ungerecht behandelt, er erwähnte mehrmals, dass die Fahrerin, die er in dieser Nacht begleitete, eine tiefere Busse erhalten habe. Dies zu beurteilen war nicht die Aufgabe dieser Verhandlung, weshalb die Gerichtspräsidentin sich auf die Tat des Beschuldigten konzentrierte. «Ich kann das nicht bezahlen», sagt er zu den 900 Franken, die der Strafbefehl mit allen Gebühren nun kosten würde. Der Beschuldigte entschloss darauf, die Einsprache nicht zurückzuziehen.
Und so wurde verhandelt. Der Äthiopier, der mehrere Jahre von Sozialhilfe lebte, aber seit neustem bei der Ikea arbeitet, behauptete, er habe nicht gewusst, dass er mit dem Lernfahrausweis keine Lernfahrten begleiten dürfe. Er habe vor dem Vorfall auch schon Fahrstunden besucht. «Ich habe Respekt für die Schweiz», sagt er, als ihm das letzte Wort erteilt wurde.
«Ich habe mich nie an einer kriminellen Sache beteiligt, bin nicht einmal ohne Billett Zug gefahren», sagt er. Das Urteil des Bezirksgerichts Aarau fiel wenig überraschend aus. Patricia Berger sprach ihn der Begleitung einer Lernfahrt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, schuldig. Die Busse bleibt bei 200, die Anklagegebühr bei 400 Franken. Dazu kommen neu Gerichtskosten in der Höhe von 800 Franken.