Startseite Aargau Aarau
Die Auflage des Baugesuchs für das neue Aarauer Stadion verzögert sich, weil erst noch Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt werden müssen. Alles entscheidend ist allerdings ein anderer Punkt.
Die meisten Fabriken und anderen Gebäude sind weg. Seit einem halben Jahr, seit Anfang Mai, wird im Torfeld Süd rückgebaut. Die HRS Real Estate AG schafft damit die Voraussetzungen, dass das Stadion rasch in Angriff genommen werden kann – sobald dann alle Bewilligungen vorliegen.
Dabei gibt es zwei Ebenen: Einerseits müssen die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, andererseits sind die Baugesuchsverfahren durchzuführen.
Auf der Ebene der Raumplanung hat der Stadtrat die Verhandlungen mit den Einsprechern geführt, die im Mai im Rahmen des Auflageverfahrens Teiländerung Nutzungsplanung «Stadion 2017» Einwendungen gemacht haben. Es sind damals zehn Einsprachen (davon eine mit 53 Unterschriften) eingegangen.
Nachdem die Einwender-Verhandlungen jetzt abgeschlossen sind, wird der Stadtrat in den nächsten Wochen über die Eingaben entscheiden und eine Botschaft zuhanden des Einwohnerrates ausarbeiten. Über die Teiländerung «Stadion 2017» werden die Aarauer voraussichtlich Mitte nächstes Jahr abstimmen können.
Auf der Ebene der Raumplanung wird zudem gegenwärtig das Mitwirkungsverfahren zum Gestaltungsplan Torfeld Süd (es lief am 1. Oktober ab) ausgewertet.
Auf der Ebene der Baugesuchsverfahren hat die HRS am 30. August das Baugesuch für das Stadion eingereicht. Die Unterlagen füllen 20 Kartons.
Damals hiess es, das Baugesuch werde voraussichtlich ab Freitag, 14. September, aufgelegt. Doch seither ist nichts passiert. Der Grund: «Wir sind daran, mit der HRS abzuklären, ob vor der Auflage weitere Unterlagen nötig sind», erklärt der zuständige Stadtrat Hanspeter Thür (Grüne). Der Hintergrund: Die raumplanerischen Voraussetzungen für die vier Hochhäuser sind erst in Arbeit. Das vorliegende Baugesuch umfasst nur das Stadion und die darunter liegende Tiefgarage, die auch die Parkplätze für die Hochhäuser umfasst. Unbestritten ist, dass für die Tiefgarage eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Doch muss diese UVP jetzt schon aufgelegt werden oder erst mit dem Baugesuch für die Hochhäuser? Die Juristen sind am Hirnen. Klar ist: Die UVP ist noch nicht in Arbeit. Weil aber für das erste Projekt bereits eine vorliegt und jetzt weniger Verkehr anfällt und weniger Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, wird diese rasch erstellt sein.
Auf das Gesamtprojekt hat die aktuelle Verzögerung der Baugesuchsauflage keine Auswirkungen. Alles entscheidend ist eh die Volksabstimmung im nächsten Jahr. Die neue Auflage des Stadions ist notwendig, weil die Schüssel leicht verschoben wurde und deutlich weniger hoch wird, weil darunter nicht mehr ein Einkaufszentrum gebaut wird.
Wie stark wirkt sich eine Stimmrechtsbeschwerde zur Aarauer BNO-Revision auf die Stadion-Planung aus? Die Gefahr hat sich weiter reduziert. Vorgestern berichtete die AZ, dass die kantonale Gemeindeabteilung gar nicht erst auf das Begehren eingetreten ist. Jetzt hat auch die zweite Instanz, das Verwaltungsgericht, die Aufschiebende Wirkung der Beschwerde verneint. Das zeigt, dass das Gericht keinen dringlichen Handlungsbedarf sieht – und willens ist, alles schnell abzuwickeln. (uhg)
Die unendliche Geschichte des Aarauer Stadions: