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Der Kanton will bei der Umsetzung der Vorlage für eine moderne Mobilität helfen. Doch dem Angebotsausbau sei aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Grenzen gesetzt.
Ein gutes halbes Jahr ist es her, seit die Aarauerinnen und Aarauer an der Urne entschieden haben, die Förderung einer «energieeffizienten, emissionsarmen und platzsparenden Mobilität» (Fuss-, Velo- und öffentlicher Verkehr) in ihrer Gemeindeordnung – also der Verfassung der Stadt – zu verankern. Zwar wurde die sogenannte Städteinitiative des überparteilichen Verein Aarau Mobil nicht angenommen, wohl aber der Gegenvorschlag des Stadtrats.
Seit 1. Mai ist die Bestimmung in der Verfassung nun in Kraft. Und bereits im Juni wollten Grossräte der Region – angeführt von Gabriela Suter (SP, Aarau) – vom Regierungsrat wissen, ob dieser bereit sei, «die Stadt Aarau dabei zu unterstützen, die neu in der Gemeindeordnung verankerten Ziele zu erreichen».
Nun liegt die Antwort auf die Interpellation vor. Der Regierungsrat hält fest, er könne die Stadt schon unterstützen – «gestützt auf die in seiner Kompetenz stehenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die bestehenden behördenverbindlichen Instrumente». Der Fuss- und Radverkehr solle «in den Kernstädten – zu denen auch Aarau gehört – gefördert werden, um Kapazitätsengpässe im öffentlichen Verkehr und dem motorisierten Individualverkehr zu begegnen und das Zentrum zu entlasten», so die Regierung weiter. «Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und gemäss dem Richtplan wird das kantonale Radroutennetz realisiert und konsequent qualitativ verbessert.»
Punkto öffentlicher Verkehr weist der Regierungsrat darauf hin, dass man sich für einen Angebotsausbau einsetze (erfolgreich zum Beispiel beim 30-Min.-Takt auf der S3 und beim 7,5-Min.-Takt auf den nachfragestarken Buslinien), dass diesem Angebotsausbau jedoch auch Grenzen gesetzt seien, weil volks- und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte gesetzlich massgebend seien.
Die Interpellanten sprachen den Regierungsrat auch konkret auf den Pont Neuf, die Ersatzbaute für die Aarauer Kettenbrücke, an. Sie wollten wissen, ob der Kanton bereit wäre, den Pont Neuf «substanziell für den Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr zu optimieren».
Sie forderten unter anderem «die Erhaltung des Fussgängerstreifens am Brückenkopf Nord», eine Ein- , Abbiege- und Querungshilfe bei der Einmündung Aarestrasse, eine «bessere Lösung für das Geradeausfahren von der Brücke in den Zollrain» sowie «grosszügigere Fuss- und Veloverbindungen von der Stadtebene in den Aareraum».
Die ersten beiden Anliegen werden nicht aufgenommen, sei es, weil sie aus Sicht des Kantons unnötig sind oder weil sie einem höher gewichteten Ziel entgegenstehen. Eine bessere Radverbindung von der Stadtebene in den Aareraum wird teilweise in Aussicht gestellt, etwa in Richtung Telli und Aareraum Ost.
Festzuhalten gilt in diesem Zusammenhang, dass kürzlich der Bundesrat dem Pont Neuf doch noch Gelder aus dem Agglomerationsfonds in Aussicht gestellt hat. Ein Hinweis darauf, dass er mit den Aufwertungen für den Langsamverkehr zufrieden ist.
Konkret wollten die Interpellanten auch eine Zusage des Regierungsrats, dass bei künftigen Kantonsstrassenprojekten beidseitig Velowege eingeplant werden. Etwa bei der Schiffländestrasse, bei der Oberen Vorstadt und bei der Entfelderstrasse.
Zur Schiffländestrasse sagt der Regierungsrat, die heutige Strassenbreite lasse bei der anstehenden Sanierung nur einen einseitigen Radstreifen zu. Ansonsten würde es eines Strassenausbaus mit Landerwerb bedürfen, «wobei beispielsweise der Abschnitt bei der Unterführung (Parkplatz Kettenbrücke) vermutlich nur mit einem kostenintensiven Tunnelausbau möglich wäre und die Verhältnismässigkeit geprüft werden muss».
Neu werde jedoch von der Einmündung Schwimmbadstrasse bis Lichtsignalanlage Flösserplatz auch stadteinwärts ein Radstreifen realisiert. Zur Oberen Vorstadt respektive dem nördlichen Teil der Entfelderstrasse schreibt der Regierungsrat, zwischen dem Aargauerplatz und dem Turbinenkreisel werde es aus Platzgründen auch weiterhin keine Radstreifen geben.
Für die Entfelderstrasse – stadtauswärts bestehen bereits Radstreifen – sei stadteinwärts zwar ein gemeinsamer Rad-/Gehweg vom Knoten Gönhardweg bis zum Knoten Binzenhof vorgesehen gewesen. «Auf Wunsch der Stadt Aarau wurde dieses Projekt jedoch sistiert.»
Vonseiten der Aarauer Kommunikationsabteilung heisst es hierzu: «Das Projekt der 1. Etappe (Obere Vorstadt bis Buchenhof) wurde genehmigt. Der Stadtrat hat lediglich auf die Umsetzung der 2. Etappe vom Buchenhof bis zum Distelberg verzichtet.»
In diesem Bereich sei letztes Jahr ein lärmreduzierender Belag eingebaut worden. «Da zahlreiche weitere Kantonsstrassenprojekte anstehen, erachtet es der Stadtrat als vertretbar, in diesem Abschnitt die nächsten Jahre keine weiteren Massnahmen vorzusehen. Es soll erst dann ein Projekt erarbeitet werden, wenn dies aus Gründen des baulichen Unterhalts notwendig wird.»