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Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat drei Stimmrechtsbeschwerden zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von Aarau im Zusammenhang mit dem neuen Fussballstadion abgewiesen. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.
Die Rede ist etwa von «offensichtlich mutwilligem Vorgehen». Das Verwaltungsgericht bringt in seinen drei detaillierten Urteilen (zwischen 13 und 17 Seiten lang) zum Ausdruck, dass es die Beschwerdeführer für Querulanten hält. Darum hat es in einem Fall die Verfahrenskosten verdoppelt – das ist für die unterliegende Partei psychologisch bitter, auch wenn der Betrag (neu 2000 Franken) nicht besonders hoch ist.
An einer der drei Stimmrechtsbeschwerden war auch der von vielen gehasste Stadion-Einsprecher beteiligt. Eine andere stammt von einer Gruppe von sechs Männern mit sehr unterschiedlichen Interessen.
Es ging bei den Beschwerden um die neue Aarauer Bau- und Nutzungsordnung (BNO), deren Inkraftsetzung Voraussetzung für den Bau der vier Hochhäuser ist, die wiederum als Querfinanzierung für das neue Fussballstadion benötigt werden. In der Sache sind die Beschwerdeführer stets unterlegen. Zuletzt konnten sie aber vor Bundesgericht einen Sieg feiern, weil die Aargauer Verwaltungsrichter zu schnell gearbeitet und das rechtliche Gehör verletzt hatten.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht noch einmal in der Sache entschieden, und, wie der Aarauer Stadtrat am Donnerstag mitteilte, alle drei Beschwerden abgewiesen. Diese Urteile können innert 30 Tagen angefochten werden. «Einer Beschwerde an das Bundesgericht kommt keine aufschiebende Wirkung zu», schreibt der Stadtrat.
Nach den am Donnerstag bekannt gewordenen Urteilen ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Regierungsrat die neue Aarauer BNO doch noch vor den Sommerferien genehmigen kann, wieder etwas gestiegen. Die neue BNO ist neben dem Stadion- auch für andere Bauprojekte, etwa den neuen «Aarauerhof», wichtig.
Was das Stadion anbetrifft, will der Stadtrat an seinem Zeitplan festhalten. Er möchte den Gestaltungsplan noch im Mai verabschieden und dann öffentlich auflegen.
Sollte der Regierungsrat die Aarauer BNO tatsächlich noch vor den Ferien genehmigen, könnte die Abstimmung über das Stadion (Teilrevision der BNO) eventuell doch noch dieses Jahr stattfinden. Eine Unbekannte ist, was das Bundesgericht zu einer Beschwerde sagen wird, die eine Wiederholung des Urnengangs (fand 2008 statt) über den städtischen Miteigentumsanteil am Stadion verlangt. (uhg)
Über die erste Stimmrechtsbeschwerde musste das Verwaltungsgericht bereits das zweite Mal entscheiden. Es wies die Beschwerde erneut ab. Das Bundesgericht hatte Ende Januar das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben, weil dieses seinen Entscheid gefällt hatte, bevor alle Stellungnahmen vorgelegen waren.
In der zweiten Stimmrechtsbeschwerde wurden die Publikationen zum Nichtzustandekommen des Referendums gegen die BNO sowie zur Rechtsgültigkeit des Beschlusses des Einwohnerrats angefochten. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) wies auch diese Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte am 23. April diesen Entscheid den DVI.
Eine dritte Stimmrechtsbeschwerde verlangte, der Stadtrat sei zu verpflichten, hinsichtlich der beschlossenen Revision der BNO eine neue Referendumsfrist anzusetzen und zu publizieren. (sda)