Aarau
Die Sorgen der Behinderten: Stolperschwellen sind lebenswichtig

Im Aargau gibt es Vorschriften für hindernisfreies Bauen. 2014 tritt wohl eine neue Norm zu Fussgängerverkehr in Kraft. Der Verband Procap sorgt für Gleichberechtigung für Behinderte.

Tim Honegger
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Stolperschwelle in Baden. GEB

Stolperschwelle in Baden. GEB

Viele Aarauer Pendler sind beim neuen Busbahnhof schon über die Schwellen gestolpert – oder haben sich zumindest über sie geärgert.

Hinter solchen baulichen Massnahmen stehen im Aargau Vorschriften für hindernisfreies Bauen.

Diese benutzt Procap, um Bauherren zu beraten, Baugesuche zu überprüfen und mitzuhelfen, bauliche Hindernisse zu beseitigen.

All dies im Auftrag der Gleichberechtigung für Behinderte – schliesslich müssen auch sie Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Anlagen und Dienstleistungen haben. Das schreibt das Behindertengleichstellungs-Gesetz (BehiG) so vor – nun lernt dies das Gemeindepersonal an einer Weiterbildung.

Procap reagiert auf Megatrends

Bei seiner Mission geht Procap mit der Zeit: «Das hindernisfreie Bauen hilft behinderten und älteren Personen. Damit fördern wir die Mobilität und die Inklusion dieser Leute und reagieren zugleich auf die Alterung der Gesellschaft», sagt Remo Petri, Leiter der Procap-Fachstelle für hindernisfreies Bauen des Kantons.

Konkret setzt sich Procap etwa für Lifte in manchen Gebäuden ein, oder dass die Trottoirs für ältere Pendler erhöht werden. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die gesunden Menschen kaum auffallen – für Geh- oder Sehbehinderte kann es aber ein riesiges Hindernis sein, wenn sie fehlen. So auch die beiden Stolperschwellen in Aarau und Baden.

Anfängerfehler in Aarau

Würden diese Schwellen fehlen, könnte dies für die Behinderten lebensgefährlich sein. «Die Schwelle am Busbahnhof war nötig, weil der Übergang zwischen Fussgängerbereich und Verkehrszone mit dem Umbau undeutlich wurde. Ohne die Schwelle wüssten die Behinderten nicht, wo sie mit Fahrzeugen rechnen müssen.»

In der Folge stolperten viele Pendler über die Schwelle – jemand musste deswegen sogar ins Spital eingeliefert werden. Letztlich wurde die Schwelle mit einem weissen Streifen markiert.

«Dass der weisse Markierungsstreifen in Aarau zu Beginn noch fehlte, ist ein Anfängerfehler. Das hindernisfreie Bauen in Aussenräumen steckt noch in den Kinderschuhen», sagt Remo Petri.

2014 tritt voraussichtlich neue Norm zu «Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum» in Kraft, die solchen Fauxpas ein Ende bereiten soll. Sie wird national rechtlich verbindlich sein.

Anpassungen kostet wenig

Momentan kann Procap nur beratend mitwirken – der Verband hat wenig rechtliche Kraft. Und doch: Manchmal müssen wegen seiner Einwände Baugesuche angepasst werden, damit sie den Normen des BehiG entsprechen.

Zu Streitereien führen diese Einsprachen aber nur selten. «Wenn wir die Grundlagen dazu erklären, haben die Bauherren meistens Verständnis», so Petri.

Auch die Mehrkosten, die das hindernisfreie Bauen verursacht, halten sich in Grenzen: Bei einem Neubau entstehen Mehrkosten von durchschnittlich 1,8 Prozent, bei einem Umbau 3,5 Prozent der Bausumme hinzu. «Dass des Geldes wegen nicht hindernisfrei gebaut werden könne, ist also kein plausibles Argument», so Petri.

In einem zweiteiligen Kurs lehrt er Bauverwalter und Gemeindeschreiber, was sie bei ihren Bauten beachten müssen.

16 Vertreter wollen sich schlaumachen darüber, wie sie behinderten- und altersgerecht bauen können.

Am ersten Kurs konnten die sie selbst erleben, was es bedeutet, ohne Augenlicht oder im Rollstuhl durch die Stadt zu gehen.

«Eine Sensibilisierung, die hoffentlich dazu führt, dass sich die Gemeinden das hindernisfreie Bauen vermehrt zu Herzen nehmen», so Petri.