Der Aargauer Regierungsrat hat das Projekt von 2006 genehmigt, der Lärmschutz wurde wie von den Einsprechern gefordert realisiert. Nun ist die Beschwerdefrist abgelaufen.
Geplant war, die Bibersteinerstrasse in Küttigen/Rombach noch vor der Eröffnung der Neuen Staffeleggstrasse (Dezember 2010) zu sanieren. Mit ihr wurde eine Verkehrszunahme erwartet, die inzwischen auch eingetreten ist.
Die Sanierung hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert. Unter anderem musste das Projekt, welches 2006 öffentlich aufgelegt worden war, aufgrund von verschiedenen Einsprachen abgeändert und angepasst werden.
Die Vorbehalte der Anwohner betrafen vor allem den Lärmschutz sowie auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Diesbezüglich ist der Kanton den Beschwerdeführern noch vor der Realisierung des geplanten Ausbaus entgegen gekommen.
Der Lärmschutz ist im Gebiet Hüslimatt bereits realisiert worden. Das allgemeine Lärmschutzprojekt Küttigen ist öffentlich aufgelegen und wartet lediglich noch auf die Genehmigung durch den Regierungsrat. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde ebenfalls bereits auf durchgehend 60 km/h reduziert.
Das auf knapp 3,2 Mio. Franken veranschlagte Projekt sieht einen Ausbau vom Stockweg in Küttigen bis zum Anschlusskreisel an die Neue Staffeleggstrasse vor. Die Fahrbahn, die abschnittweise nur 5,2 Meter breit ist, wird dabei durchgehend auf 6 Meter ausgebaut.
Links und rechts gibt es Radstreifen von 1,25 Metern Breite, dazu verschiedentlich Querungshilfen für Fussgänger und Radfahrer. Damit erfüllt die Strasse künftig auch wieder die Anforderungen der kantonalen Radroute.
Der Regierungsrat hat das Projekt gutgeheissen. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen und so kann in einem nächsten Schritt jetzt das Landerwerbsverfahren an die Hand genommen werden.
Parallel dazu sollen laut Projektleiter Markus Kissling vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Detailplanung erfolgen sowie die Bauarbeiten ausgeschrieben werden.
Der Baubeginn soll im Frühling 2014 erfolgen. Kissling rechnet mit einer Realisierungszeit von rund anderthalb Jahren. Den Hauptanteil der veranschlagten Kosten wird der Kanton übernehmen. Küttigen muss für den Innerortsteil rund 390 000 Franken übernehmen.