Am Freitag lehnte der Regierungsrat die Beschwerde zum neuen Aarauer Fussballstadion ab. Der Rechtsdienst des Regierungsrates erklärt nun, welche Gründe zum Entscheid führten.
Ist die Analyse der Rechtslage bezüglich Baubewilligung wirklich wasserdicht? Der Beschwerdeführer hatte bemängelt, die Baubewilligung entspreche nicht der beschlossenen Bau- und Nutzungsordnung, die Erschliessung sei nicht rechtmässig und die Verkehrsbelastung entspreche nicht den Vorschriften.
«Die Prüfung ergab in allen Fällen, dass das nicht so ist», sagt Marcel Bolz vom Rechtsdienst. «Auch die Nutzung rund um das Stadion ist sehr wohl zonenkonform. Sie wurde 2009 extra für das Stadion angepasst.»
Auf Nachfrage kann Bolz speziell einen Punkt des Beschwerdeführers widerlegen, denn eine Achillesferse hatte der Beschwerdeführer in der Vorgeschichte entdeckt: Stadtrat Carlo Mettauer hatte im November 2011 vor dem Einwohnerrat gesagt, die Verkaufsfläche von 2000 Quadratmetern für den Sportartikelverkauf würde wegfallen, wenn das Skater-Center Rolling Rock nicht im Stadionmantel einziehe. Die Verkaufsfläche war im Frühling 2014 aber doch in der Baubewilligung aufgeführt.
Die Einwohnerratsprotokolle zeigen aber, dass die Verknüpfung der Sportartikelverkaufsfläche mit der übrigen Mantelnutzung des Stadions schon zuvor bewusst abgelehnt worden war: Im Dezember 2009 hatte der Einwohnerrat nämlich einen entsprechenden Antrag der Grünen und von Pro Aarau abgelehnt.
Dieser sah vor, die 2000 Quadratmeter Sportartikelverkaufsfläche mit der Bedingung zu verknüpfen, dass sie nur zur Verfügung stünde, wenn auch die 5000 Quadratmeter Freitzeitsportfläche (fürs Rolling Rock) gebaut würden. Der Antrag wurde mit 17 Ja- zu 26 Nein-Stimmen abgelehnt.
Das zeigt der Rechtsdienst jetzt auf. Und er hat offenbar auch beim Kritikpunkt Verkehr beziehungsweise den Parkplätzen nichts gefunden, was eine Beschwerde rechtfertigen würde.
Dem Beschwerdeführer bleiben 30 Tage Zeit, um gegen den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Er will die Argumentation des Regierungsrates zuerst eingehend studieren, bevor er sich dazu äussert.
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