Aarau
Der Aarauer Goldern-Vertrag muss nun neu verhandelt werden

Der Einwohnerrat Aarau will Sicherheit, dass auch nach dem Neubau der Mehrfamilienhäuser weiterhin günstiger Wohnraum angeboten wird. Er hat den Baurechtsvertrag zwischen der Wohngenossenschaft und der Stadt mit 29 zu 11 Stimmen zurückgewiesen.

Carla Stampfli
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Wer hat Anspruch auf günstigen Wohnraum in der General-Guisan-Strasse? Dies soll vor der Genehmigung klar werden.

Wer hat Anspruch auf günstigen Wohnraum in der General-Guisan-Strasse? Dies soll vor der Genehmigung klar werden.

Hubert Keller

Der Antrag für die Genehmigung des Baurechtsvertrags zwischen der Wohngenossenschaft Goldern und der Stadt sorgte am Montagabend für engagierte Debatten. Zu diskutieren gab der Landwert für die Zinsberechnung von 380 Franken pro Quadratmeter. Christian Oehler (FDP) sagte, dass er dem Baurechtsvertrag grundsätzlich zustimme. Jedoch sehe er den festgelegten Wert als «nicht realistisch». Zudem war Oehler der Meinung, dass der Zins weniger subventioniert werden sollte. Andrea Dörig (SP) war anderer Meinung: Sie und ihre Partei begrüssen es, dass die Stadt der Wohngenossenschaft günstigen Wohnraum für die nächsten 80 Jahre ermöglicht.

Die vier Mehrfamilienhäuser an der General-Guisan-Strasse in Aarau sind in die Jahre gekommen: Die Gebäude im Goldern-Quartier wurden zwischen 1958 und 1960 gebaut und genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Wohnbaugenossenschaft Goldern, welche das rund 9100 mgrosse Areal damals von der Einwohnergemeinde im Baurecht erworben hat, möchte die Mehrfamilienhäuser zurückbauen und durch neue ersetzen. Dies soll gestaffelt in den nächsten Jahren geschehen.

Zur Amortisation der Investition ist ein längerer Zeithorizont nötig, als die ausstehenden 24 Jahre bis zum Ablauf der zwei Baurechtsverträge der zwischenzeitlich zusammengelegten Baurechtsparzellen. Aus diesem Grund hat die Wohngenossenschaft die Stadt angefragt, die Dauer der bestehenden Verträge zu verlängern. Der Stadtrat beschloss, diese auf der Basis eines neuen Musterbaurechtsvertrags für eine Dauer von 80 Jahren abzuschliessen (bis Ende 2098). Der Baurechtsvertrag wurde im April, unter Vorbehalt der Genehmigung des Einwohnerrats, von beiden Seiten unterschrieben.

Statutenänderung verlangt

Das Engagement der Wohngenossenschaft, die seit Jahrzehnten für günstigen Wohnraum in Aarau sorgt, schätzt Susanne Heuberger (SVP): Denn dieser werde je länger, je mehr zur Mangelware. Jedoch kritisiert sie den Stadtrat, weil dieser einen Baurechtsvertrag ausgehandelt hat, ohne im Detail Einsicht in die gesamten Statuten der Wohngenossenschaft genommen zuhaben. Sobald die öffentliche Hand günstigen Wohnraum subventioniere, müsse klar sein, an wen und aus welchem Grund dieser vergeben wird: «Wir müssen klare Vorstellungen haben.» Es stimme, sagte Stadtpräsidentin Jolanda Urech, dass die Statuten nicht im Detail beleuchtet worden seien. Dies, weil die Wohngenossenschaft seit 1958 Wohnräume stets an Minderbegüterte vergeben habe. Wenn der Einwohnerrat wolle, könne der Stadtrat den Vertrag neu verhandeln.

Susanne Heuberger nutzte die Gelegenheit, dass die Präsidentin der Wohngenossenschaft auf der Besuchertribüne anwesend war. Sie fragte sie, wie gross die Verzögerungen wären, wenn die geforderten Kriterien dem Baurechtsvertrag oder den Statuten hinzugefügt werden müssten. Die Präsidentin der Wohngenossenschaft beschied ihr, dass es nicht ganz einfach sei. Die bedingte Verzögerung würde sich jedoch «in Grenzen» halten.

Die Idee der Neuverhandlung überzeugte den Einwohnerrat. Das Geschäft wurde mit 29 zu 11 Stimmen vertagt.