Die Prognosen des Kantons rechnen mit einem Wachstum von 20 Prozent bis 2025. Suhr bereitet sich darauf vor und hat den Zonenplan und die Bauordnung getrimmt.
Die Gemeinde Suhr wird wachsen. «Die Infrastruktur, Schulen und den Verwaltungsraum planen wird für 12 000 Einwohnerinnen und Einwohner», sagt Gemeindepräsident Beat Rüetschi. Unter welchen raumplanerischen Rahmenbedingungen dies geschehen soll, dafür interessierte sich in der vorläufig noch 10 000 Einwohner zählenden Gemeinde allerdings nur ein gutes Dutzend Leute. Diese folgten am öffentlichen Informationsabend dafür umso interessierter den Ausführungen von Rüetschi und Planer Paul Keller vom Ennetbadener Büro Arcoplan.
Der Bauzonenplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Suhr stammen aus dem Jahre 2008. Der übliche Planungshorizont von 15 Jahren ist also bei weitem nicht erreicht, wie Paul Keller betonte. Es wurde denn auch nur eine Teilrevision vorgenommen. Ziel war, nebst der inneren Siedlungsentwicklung, die Anpassung an aktuelle Bedürfnisse und die veränderten Rahmenbedingungen. Die BNO wurde auf übergeordnete Rechtsgrundlagen abgestimmt.
Mehr Bauland wird nicht eingezont. Dieser Grundsatz ist von Bund und Kanton vorgegeben und begleitete die ganze Revisionsarbeit. Das Zauberwort heisst: Innere Verdichtung. Mit minimen Neu- und Umzonung wird das Bauland, vornehmlich an Zonenrändern, leicht arrondiert. Mehr geht nicht. Die Gemeinde will, so Beat Rüetschi, unter anderem mittels Gestaltungsplänen eine qualitative und auch quantitative innere Entwicklung erreichen.
Im ganzen Siedlungsgebiet werde eine gute architektonische und städtebauliche Qualität angestrebt, heisst es in der Bau- und Nutzungsordnung. «Insbesondere sollen attraktive allgemein zugängliche Freiräume erhalten und entwickelt werden und als Begegnungsorte dienen», sagte Rüetschi.
Im November 2012 hatte die Gemeindeversammlung den Kredit für die Teilrevision beschlossen. Bereits im Februar und März war die Bevölkerung zur Mitwirkung aufgefordert. Seit dem
19. Januar findet die öffentliche Auflage statt. Während der Mitwirkung konnten sich noch alle Einwohner äussern, Anregungen und Kritik einbringen. Jetzt sind dazu nur noch direkt betroffene Einwohner, die schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen können, dazu berechtigt. Im März sollen die Verhandlungen mit allfälligen Einsprechern erfolgen. Im Juni wird das Planwerk der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Und dann braucht es noch den Segen des Regierungsrates.
Vor allem in der Wohnzone W2 weist die Gemeinde Suhr eine sehr unterschiedliche Dichte auf. Diese reicht von 19 Einwohnern pro Hektare bis zu 56 Einwohnern. Viele Altbauten, die vor 1960 gebaut worden sind, beanspruchen relativ grosse Parzellen. Das Verdichtungspotenzial soll genutzt werden. Die Bauordnung schafft dafür über die Ausnützungsziffer sowie die Grenz- und Gebäudeabstände Anreize. Der Gemeinderat will zudem parzellenübergreifende und gebietsweise Wohnbauprojekte fördern.
Auch das bestehende Dorfzentrum (Kernzone) soll weiter entwickelt werden. Die Grösse der Ladenflächen wurde, wo sinnvoll und nötig, angepasst.
Nicht zuletzt wurde mit der Revision des Zonenplans die im kantonalen Richtplan festgesetzte Gefahrenkarte Hochwasser berücksichtigt. Bauherren müssen mit dem Baugesuch nachweisen, dass sie die erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen haben.