Bezirksgericht Aarau
Blutige Schlägerei zwischen Afghanen und Eritreern: Welche Rolle spielte der 18-jährige Angeklagte?

Im Januar geraten Gruppen von Eritreern und Afghanen aneinander. Wie es zur Schlägerei kam, bleibt beim Prozess in Aarau unklar. Das Gericht hat einen 18-Jährige trotzdem verurteilt.

Anja Suter
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Ein 18-Jähriger wurde verurteilt. Symbolbild

Ein 18-Jähriger wurde verurteilt. Symbolbild

Tele M1

Wieso es im Januar zu einer Schlägerei gekommen ist, wird ein Geheimnis bleiben. Fakt ist, dass an diesem Freitagabend zwei Gruppen von Eritreern und Afghanen am Bahnhofplatz Aarau aufeinandertrafen und kurz darauf eine Auseinandersetzung losbrach. Dabei griff einer der Beteiligte zu einem Messer, drei Personen wurden teilweise schwer verletzt. Vor Gericht verantworten musste sich Karim (Name geändert). Ihm wurde eine Beteiligung an dem Raufhandel zur Last gelegt.

Ruhig sass der 18-Jährige da, in Karohemd, dunkler Jeans. Karim bestätigte, dass er an besagtem Abend am Bahnhof war, aber angegriffen habe er niemanden. Er habe schlichten wollen.

Die Richterin klärte Karim auf, dass der Bahnhof Aarau an diversen Orten videoüberwacht sei. Auf den Aufnahmen sei zu sehen, dass er der Auseinandersetzung gefolgt sei und nicht unbedingt wie ein Schlichtender gewirkt habe. Karims Antwort: «Ich habe weder Personen verfolgt, noch habe ich sie angegriffen.» Fakt ist, dass Karim einen Tritt Richtung Fenan ausgeführt hatte. Der 18-Jährige betonte, er habe Fenan aus reiner Notwehr getreten, da dieser ein Messer hatte.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass Karim seit seiner Ankunft in der Schweiz vor drei Jahren ein Musterbeispiel für Integration gewesen sei. So besuchte der Asylbewerber, der heute vorläufig aufgenommen ist, mehrere Integrationskurse und bemühte sich um eine Lehrstelle als Maler. Wegen der Untersuchungshaft konnte er die vereinbarte Schnupperlehre jedoch nicht antreten. Momentan arbeite Karim in einem McDonald’s.

«Man kann dem Beschuldigten nichts vorwerfen», erklärte der Verteidiger. Zudem sei die Beweislast mehr als dürftig: «Wegen der Entfernung und des ungünstigen Winkels ist auf dem Video nicht zu sehen, ob der Tritt Fenan überhaupt getroffen hat.» Da sein Mandant aus Notwehr gehandelt habe, sei er vom Vorwurf des Raufhandels freizusprechen. Die Richterin vertrat eine andere Meinung. Der Beschuldigte habe sich falsch verhalten. Raufhandel beinhalte auch die Aktivität, egal wo der Fusstritt gelandet sei. Sie verurteilte den 18-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe, abzüglich der Tage, welche er in der Untersuchungshaft verbrachte hatte. Auf eine Geldbusse verzichtete sie, die 54 Tage in der Untersuchungshaft seien ihrer Meinung nach Denkzettel genug gewesen.