Bezirksgericht Aarau
Blitz-Freispruch: Töfflifahrer ist nicht schuld am Tod von Büsi «Tiger Woods»

Die Staatsanwaltschaft hatte den 64-Jährigen noch zu 1100 Franken verurteilt – wegen «Nichtgenügen der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden». Vor dem Bezirksgericht Aarau wurde er nach nur 22 Minuten freigesprochen.

Urs Helbling
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Die Katze «Tiger Woods» (Bild) wurde in Buchs von einem Töffli überfahren.

Die Katze «Tiger Woods» (Bild) wurde in Buchs von einem Töffli überfahren.

zvg

Es sind schon über fünf Jahre her, seit der Aargau über die Lenzburger «Büsi-Affäre» diskutierte. Damals ermittelte eine Lenzburger Staatsanwältin gegen zwei Polizisten wegen angeblicher Tierquälerei. Sie sollen einer verletzten Katze die erste Hilfe verweigert haben. Der Fall wurde später eingestellt.

Jetzt gibt es wieder einen «Büsi-Fall». Eine andere Lenzburger Staatsanwältin hat einen Mofafahrer (64) zu 1100 Franken Busse und Strafbefehlsgebühr verurteilt, weil er in Buchs mit seinem Töffli die Katze «Tiger Woods» (genannt «Hylli») überfahren haben soll. Er erhob Einsprache und wurde jetzt vom Bezirksgericht Aarau freigesprochen. «Die Staatsanwaltschaft ist etwas über das Ziel hinausgeschossen», erklärte Gerichtspräsident Bettina Keller. «Die Untersuchungsergebnisse reichen überhaupt nicht für eine Verurteilung.»

Wie in der «Büsi-Affäre» stellt sich auch im «Büsi-Fall» die Frage der Verhältnismässigkeit. Es fand sogar seine Konfrontationseinvernahme zwischen dem Töfflifahrer und dem Gatten (66) der Katzenbesitzerin statt. Und zwischen der Ausstellung des Strafbefehls und Bezirksgerichtsverhandlung musste eine Auskunftsperson einvernommen werden. Beides bei der Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg in Lenzburg.

Fast ein halbes Jahr lang als Verurteilter gegolten

Es ist aber auch die Geschichte eines unbescholtenen Bürgers, eines ehemaligen Bahnangestellten, der sich einen Anwalt nehmen musste, um zu seinem Recht zu kommen. Ein Anwalt, dessen Kosten (über 2000 Franken) schliesslich auch vom Staat bezahlt werden müssen.

Ein Bahnangestellter, der stets drei Sachen beteuerte: Erstens, er habe kein Tier angefahren. Zweitens, hätte er die Katze auch nur gestreift, hätte er als ehemaliger Büsibesitzer sofort angehalten. Und drittens, wäre er mit Sicherheit umgestürzt, wenn er die Katze mit seinem Mofa überfahren hätte.

Katzenbesitzer waren in den Ferien

«Es gibt keine Zeugen. Es gibt keine Spuren», erklärte Willy Bolliger, der Anwalt des Töfflifahrers. Unbestritten war einzig, dass 15 Jahre alte Büsi «Tiger Woods» spätestens am 3. September 2019 gestorben ist. «Mehr wissen wir im vorliegenden Fall jedoch nicht», betonte Bolliger. «Und das reicht dieser Staatsanwaltschaft, um einen unbescholtenen Bürger vor den Kadi zu zerren.»

Die Katzenbesitzer waren zum Zeitpunkt des Todes ihres Büsis in den Ferien. Der Töfflifahrer ist gemäss den Akten erst drei Wochen später am vermeintlichen Ort des Todes vorbeigefahren. Dort hat ihn eine Passantin angesprochen, die – irrtümlich – glaubte die Strasse sei mit einem Fahrverbot für Mofas gelegt (der Töfflifahrer kam vom «Otto’s»). Er fiel dabei auch der Satz von einer Katze, die zum Busch hinaus springen könnte. Die Passantin hat sich die Töfflinummer gemerkt.

Dann sprach sie den Ehemann der Büsibesitzerin an (Grund: «Ich hatte ein schlechtes Bauchgefühl»). Dieser hatte im Quartier auf kleinen Plakaten 1500 Franken Belohnung für die Ergreifung des «Täters» («Dies ist ein Vergehen») ausgesetzt.

«Eine Katze ist tot, es muss ein Schuldiger her, egal wer»

Dank der Töfflinummer gelang des dem Ehemann, die Adresse des Mopedfahrers herauszufinden. Fast zwei Monate später schaffte er es, ihn anzutreffen. Er hatte ihm bis dahin neun Mal zu Hause aufgelauert.

«Für mich habe ich den Täter gefunden», erklärte der Ehemann der Katzenbesitzerin später der Polizei. Fast drei Monate nach dem Tod von «Tiger Woods» reichte das Ehepaaar Strafanzeige ein.

Der Prozess war schnell vorbei

«Die Emotionalität der Anzeiger in Verbindung mit der hohen Belohnung haben zum vorliegenden Resultat geführt», sagte Anwalt Bolliger im seinem Plädoyer. «Eine Katze ist tot, es muss ein Schuldiger her, egal wer das ist!» Bolliger weiter: «So darf man doch nicht Strafprozesse von der Untersuchungs- und Anklagebehörde führen. Das geht nicht.»

Von der Staatsanwaltschaft verurteilt wurde der Töfflifahrer nicht wegen Tierquälerei (analog «Büsi-Affäre»), sondern «Nichtgenügen der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden». Die Busse und die Kosten von 1100 Franken muss er jetzt nicht bezahlen. Und er hat die Genugtuung, dass wenigstens der Prozess sehr schnell vorbei war: nach 22 Minuten war der Fall klar. Freispruch!

So sieht die Staatsanwaltschaft den Fall

Alex Dutler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, nimmt zum Fall wie folgt Stellung: «Ein Zeuge sagte glaubhaft aus, dass der Beschuldigte ihm gegenüber mehrfach zugegeben habe, die Katze überfahren zu haben. In einer solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hat die Staatsanwaltschaft gar keine andere Wahl, als am Strafbefehl festzuhalten und die Entscheidung dem Gericht zu überlassen. Die Staatsanwältin hat zu 100 Prozent korrekt gehandelt.»