Biberstein
Biberstein zieht Notbremse: Wegen dieses Bauprojekts verhängte die Gemeinde eine Planungszone am Bärehoger

Der Konflikt zwischen der Bauzone und einer geschützten Trockenwiese am Bibersteiner Bärehoger geht in die nächste Runde. Wegen eines Baugesuchs für ein Einfamilienhaus und elf Terrassenhäuser plus Tiefgarage, Gesamtkosten rund 8,5 Mio. Franken.

Nadja Rohner
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Die Bauprofile in der Bildmitte zeigen, wo das Bauprojekt hätte hinkommen sollen.

Die Bauprofile in der Bildmitte zeigen, wo das Bauprojekt hätte hinkommen sollen.

Bild: Severin Bigler

Mitte August hat der Bibersteiner Gemeinderat für zwei Parzellen am Bärehoger eine Planungszone verhängt. Dies, um in Ruhe die Teilrevision der Bau- und Nutzungsplanung (BNO) bearbeiten zu können. Es gibt im betroffenen Gebiet einen Konflikt zwischen Siedlungsgrenze respektive Bauzone und geschützter Trockenwiese – eine komplizierte Angelegenheit mit vielen involvierten Stellen auch bei Bund und Kanton. Sie soll nicht im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der BNO behandelt werden, um diese nicht unnötig zu blockieren.

Blick auf Biberstein, fotografiert mit einer Drohne, am 26. August 2022.

Blick auf Biberstein, fotografiert mit einer Drohne, am 26. August 2022.

Bild: Severin Bigler

Das ist allerdings schon seit einem Jahr bekannt. Entsprechend war der Zeitpunkt für die Planungszone Mitte August überraschend. Die Gemeinde begründete den Schritt gegenüber der AZ damit, dass die Grundeigentümerschaft der noch nicht überbauten Parzelle, ein Wettinger Immo-Konsortium, ein Vorentscheidgesuch für ein Bauprojekt eingereicht hatte. Dieses hat die Gemeinde nun öffentlich aufgelegt. Und damit wird klar, wieso die vielen Bauprofile am Bärenhoger im Dorf für Aufregung gesorgt hatten.

Bauprofile am Bärehoger.

Bauprofile am Bärehoger.

Bild: Nadja Rohner

Geplant sind ein Einfamilienhaus und elf Terrassenhäuser plus Tiefgarage mit etwa 20 Plätzen. Die Baukosten (ohne Land) werden mit 8,542 Mio. Franken angegeben.

Gelb: Bauzone. Rot schraffiert: Inventarobjekt 466 des Bundesinventars der Trockenwiesen von nationaler Bedeutung. Das schwarz umrandete Gebiet ist der Bärehoger.

Gelb: Bauzone. Rot schraffiert: Inventarobjekt 466 des Bundesinventars der Trockenwiesen von nationaler Bedeutung. Das schwarz umrandete Gebiet ist der Bärehoger.

Bild: zvg

Mit der Planungszone hat der Gemeinderat einen Not-Stopp vollzogen – es darf nun weder eine Baubewilligung ausgesprochen noch ein Bauprojekt begonnen werden, bis klar ist, wie es der Trockenwiesenkonflikt gelöst wird. Denn weil der Bärehoger von der BNO-Gesamtrevision ausgenommen ist, gilt hier weiterhin die Bestimmung der alten BNO. Heisst: Wohnzone mit zwei Vollgeschossen, Attika wird nicht angerechnet.

Das schreiben auch die Architekten in ihrem Vorentscheidgesuch. Das Projekt überbaue die «mutmasslich auszuscheidende» Trockenwiese nicht, sie grenzt jedoch daran an. Und: Ihre Fläche wird bei der Erhebung der Ausnützungsziffer (Verhältnis zwischen Wohnfläche und Grundstücksgrösse) eingerechnet.

Das Projekt zeige auf, wie mit der Trockenwiesenproblematik umgegangen werden könnte, schreiben die Architekten. Und weiter: «Die Einbusse an Wohnfläche beziehungsweise Wohneinheiten wäre für die Bauherrschaft verkraftbar. Auf die Forderung nachmaterieller Entschädigung zu Lasten der Gemeinde könnte verzichtet werden. Die Fläche der Trockenwiese bliebe weitgehend unangetastet und erhalten. Ein langer und teurer Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang für alle Parteien könnte vermieden werden.»

Das Grundstück gehört der Terra Bau AG, der Selion AG und der Sofranto Bau AG im Miteigentum, die – gleich wie das planende Architekturbüro – punkto Domizil und beteiligte Personen in enger Verbindung stehen.