Bei einer Verhandlung vor einem Jahr behaupteten zwei Zeugen, sie hätten zuvor bei der Befragung durch die Polizei gelogen. Nun mussten sie sich wegen vermeintlich falscher Anschuldigung und falschem Zeugnis verantworten.
Ein Gerichtsfall vor einem Jahr hatte nun ein kleines Nachspiel. Vor dem Aarauer Bezirksgericht vorgeladen waren diesmal zwei Zeugen, eine Frau und ein Mann, die in einem früheren Fall zuerst gegen und danach für die Angeklagten ausgesagt hatten.
Trotz Urteil blieb die Geschichte diffus: Im Januar 2021 sollen zwei Brüder aus Sri Lanka einen angeblichen ausserehelichen Liebhaber ihrer Mutter mit einer Schreckenpistole bedroht und geschlagen haben. In Suhr holten sie den vermeintlichen Liebhaber ab, zwangen ihn offenbar, mit ihnen ins Auto zu steigen und fuhren mit ihm nach Kölliken, wo die Taten stattgefunden haben sollen.
Das Opfer erlitt eine Rissquetschwunde am Kopf und ein Schädel-Hirn-Trauma. Die vorbestraften Brüder wurden im November 2021 vom Bezirksgericht wegen einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt – beides Offizialdelikte, die der Staat verfolgen muss. Bezüglich Drohung zog das Opfer die Klage aber zurück.
Offenbar scheint es vor der damaligen Verhandlung zu einer Abmachung gekommen zu sein zwischen Opfer, Tätern und eben auch den Zeugen. So gaben Letztere damals vor Gericht bekannt, dass sie zuvor bei der Befragung durch die Polizei gelogen hatten, es nie zu einer Drohung gekommen und das Opfer freiwillig ins Auto gestiegen war.
Wegen falscher Anschuldigung und falschem Zeugnis wurden die damaligen Zeugen nun ein Jahr später vor Gericht vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft verlangte für beide neun Monate Freiheitsstrafe. Für den einen Zeugen bedingt, plus 5000 Franken Busse. Für die andere Zeugin aber unbedingt, denn sie war vorbestraft. Die bedingte Geldstrafe von 1500 Franken, zu der sie 2020 verurteilt wurde, hätte sie nun zahlen müssen.
Hätte, denn am Schluss wurden beide vom Gericht freigesprochen. Das Gericht stufte die Aussagen, die die beiden Zeugen der Polizei gegeben hatten, als glaubhaft ein. Eine Irreführung der Rechtspflege soll offenbar keine vorgelegen haben.
Dass beide später vor Gericht ihre Meinung änderten, gründe auf eine Abmachung unter den Beteiligten, allesamt Personen aus Sri Lanka, die einander kennen. Das damalige Strafverfahren habe dies gezeigt. Zwischen den Brüdern und dem Opfer soll zudem Geld geflossen sein.
Vor Gericht verweigerten beide Angeklagten die Aussage. Nur betreffend Lebensumstände gab der eine Zeuge gewisse Dinge bekannt. Er habe seit Ende seiner Lehre im Sommer eine Festanstellung, mit dem bescheidenen Lohn kümmere er sich zu Hause um seine Mutter, die zwar ebenfalls noch arbeiten gehe, körperlich aber nicht mehr fit sei und noch weniger verdiene als er.