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Die Stadion-Gegner waren der Ansicht, der Stadtrat sei in unzulässig starker Weise in die Pro-Kampagne involviert gewesen und begründeten dies mit der Nähe einzelner Stadträte zum FC Aarau.
Dazu heisst es im Beschwerdeentscheid: «Wie der Stadtrat in der Vernehmlassung überzeugend darlegt, gehört es zu seinen Aufgaben, Kontakte zu den Sportvereinen zu pflegen. Insofern stellt ein Empfang der ersten Mannschaft des FC Aarau keine Handlung im Abstimmungskampf dar.»
Und: «Dass der Stadtrat beziehungsweise einzelne seiner Mitglieder sich für das Stadion und damit für die vom Stadtrat empfohlene Vorlage geäussert haben, ist nicht als unzulässig zu werten.»