Aarau
Aus der Keba-Genossenschaft wird eine Aktiengesellschaft

Die heutige Rechtsform der Genossenschaft ist für den Betrieb der erneuerten Kunsteisbahn (Keba) nicht mehr geeignet, schreibt der Stadtrat in seiner Botschaft an den Einwohnerrat. Die Genossenschaft wird aufgelöst und in eine Aktiengesellschaft überführt.

Hubert Keller
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Die Kunsteisbahn soll zu einer Aktiengesellschaft werden.

Die Kunsteisbahn soll zu einer Aktiengesellschaft werden.

EMANUEL PER FREUDIGER

An der Aktiengesellschaft beteiligen sich die Einwohnergemeinde Aarau mit 150 Namenaktien im Gesamtwert von 150'000 Franken sowie die Gemeinden Suhr mit 30 und Buchs mit 20 Aktien, entsprechend 30'000 und 20'000 Franken. Vorgesehen ist, dass die Einwohnerräte in Buchs und Aarau noch dieses Jahr über die neuen Verträge entscheiden. Der Gemeindeversammlungsentscheid in Suhr kann erst im Juni 2016 erfolgen.

Gegenwärtig wird die Kunsteisbahn einer umfassenden Erneuerung unterzogen. Diese kostet über 20 Millionen Franken, an denen sich Suhr mit 1,5 und Buchs mit 1 Million Franken beteiligen. Nach Abzug der Beiträge der übrigen Gemeinden im Planungsverband Region Aarau PRA und des Kantons verbleiben der Stadt Kosten von rund 12 Millionen Franken.

Mit dem neuen Vertrag wird das bestehende Baurechtsverhältnis zwischen der Keba Genossenschaft und der Einwohnergemeinde Aarau aufgehoben. Das Unterbaurecht mit dem Curling-Club bleibt als selbstständiges Baurecht bestehen.

Die Betriebsrechnung samt Unterhalt der Gebäude und Anlagen ist während 35 Jahren eigenwirtschaftlich zu führen. Abschreibungen der Investitionen, welche die Gemeinden für die Totalerneuerung tätigen, und Rückstellungen für eine Sanierung nach Ablauf des Vertrages 2015 sind, so der Stadtrat in seinem Bericht, nicht erforderlich und aus dem Betrieb auch nicht finanzierbar.