Aarau
Asylbewerber schoss bei Überfall um sich: Billardlounge-Fall kommt heute vors Obergericht

Ein türkischer Asylbewerber hat im Juni 2016 die Billardlounge «Playland» überfallen und auf Gäste geschossen. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft. Dagegen legte der Mann Berufung ein.

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Am Mittwoch muss sich das Aargauer Obergericht mit einem Fall beschäftigen, der sich im Juni 2016 in der Aarauer Telli ereignete: Ein vorbestrafter türkischer Asylbewerber überfiel maskiert und mit einem Revolver bewaffnet die Billardlounge «Playland».

Als sich ihm auf der Flucht ein Gast in den Weg stellte, eskalierte die Situation. Der Türke feuerte einen Schuss ab. Nicht auf den Gast, wie er später entgegen Zeugenaussagen vor Gericht beteuerte, sondern auf einen Automaten, «um den Mann einzuschüchtern».

Auch vor dem Lokal betätigte der Asylbewerber seinen Revolver. Er habe aber nur in die Luft geschossen, «um andere Leute zu vertreiben», sagte er.

Auch die Aussagen, die die Festnahme des Türken beschreiben, gingen vor dem Aarauer Bezirksgericht auseinander. Während ein Polizist schilderte, der Mann habe bei der Kontrolle unvermittelt seine Pistole gezogen und ihn bedroht, widersprach der Türke: Er habe sich stellen wollen und dafür seine Pistole aus dem Hosenbund gezogen, um sie auf den Boden zu legen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren wegen mehrfach versuchten Mordes gefordert. Die Bedingungen für eine Mordanklage seien nicht gegeben, befand hingegen die Verteidigung. Der Asylbewerber habe es nur aufs Geld abgesehen. Sie forderte eine Haftstrafe von drei Jahren – zwei davon bedingt – wegen Gefährdung des Lebens.

Das Urteil fiel schliesslich noch härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: 15 Jahre sollte der Türke, der bereits in seiner Heimat wegen Totschlags verurteilt worden und in der Schweiz wegen mehreren Delikten vorbestraft war, hinter Gitter. Wegen versuchten Mordes, qualifizierten Raubes, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Zudem müsse er 10'000 Franken Genugtuung an das Opfer zahlen, auf das er mehrmals Schüsse abgefeuert hatte, befand das Bezirksgericht. Gegen das Urteil hat der Mann Berufung eingelegt. Am Mittwochmorgen findet nun der Prozess vor dem Aargauer Obergerucht statt. (sam)