Eine Wiederaufschüttung andernorts schliessen die Lindenfeld-Spitzen weiterhin nicht aus.
Der Gemeindeverband Lindenfeld plant auf dem noch nicht überbauten Gelände im Südwesten seines Areals einen Erweiterungsbau für demenzkranke Patienten: das «Haus am Teich». Dieses Bauvorhaben bedingt die Abtragung des bei den Kindern des Feldquartiers beliebten Schlittelhügels.
Dagegen regt sich seit längerer Zeit Widerstand. Und vor zwei Monaten hat Oliver Tiller den Schlittelhügel auch auf der az-Petitionsplattform petitio.ch thematisiert. 257 Personen haben seine Petition unterschrieben. Diese fordert den Zeckverband auf, zu prüfen, auf welchem anderen Teil des Areals der geplante Annexbau erstellt werden kann. Dafür ist es freilich ein bisschen spät: Trotz Verzögerungen im Planungsprozess fehlt dem Lindenfeld nur noch die kantonale Baubewilligung. Diese könnte in Bälde vorliegen. Und dann kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Nun haben Lindenfeld Direktor Thomas Holliger und Suhrs Gemeindepräsident Beat Rüetschi, der den Gemeindeverband Lindenfeld präsidiert, den Unterzeichnern der Petition geantwortet. Ihnen sei schon bewusst, dass der Hügel fehlen werde, schreiben die beiden. Standort-Alternativen seine daher auch ernsthaft geprüft worden.
Verschiedene Gründe wie die Zufahrt zur Tiefgarage und das Bemühen, den Betriebsablauf zu optimieren, hätten aber zum gewählten Standort geführt. Trägerschaft und Geschäftsleitung hätten eine Interessenabwägung vornehmen müssen, schreiben Holliger und Rüetschi. Und diese sei «zugunsten von 20 Menschen» ausgefallen.
«Diesen Menschen müssen und wollen wir täglich ein Leben ermöglichen, das sich an den Bedürfnissen, die sich aus ihrer Krankheit ergeben, bestmöglich ausrichtet.» Schlitteln könne man dagegen an höchstens zehn Tagen pro Jahr. Zudem bestünden in nicht allzu grosser Entfernung weitere Schlittelgelegenheiten. Beliebt ist etwa – auf Aarauer Boden – die Wiese ob dem Gönhardweg.
Rüetschi und Holliger bestätigen, dass schon an einer Informationsveranstaltung vor der Ausschreibungsfrist versprochen wurde, es werde eine Aufschüttung des Hügels an anderer Stelle nochmals geprüft. «Dazu», heisst es in der aktuellen Antwort, «kann im Moment nichts Genaueres gesagt werden.» Im Übrigen seien während der Auflagefrist keine Einwendungen eingegangen.
Die Verfasser des Antwortschreibens rufen in Erinnerung, dass es sich beim zur Diskussion stehenden Gelände um ein Privatgrundstück handelt. An sich bestehe ein Arealverbot für unbefugte Personen, doch sei dieses gegenüber Kindern und Quartierbewohnern nie durchgesetzt worden.
Jetzt aber benötige das Lindenfeld den Platz für einen andern Verwendungszweck – für einen geschützten Garten, der den an Demenz erkrankten Patienten die Möglichkeit gebe, ihren Bewegungsdrang auszuleben.
Anders als der Schlittelhügel bleibt der 2014 auf dem Lindenfeld-Areal erstellte Spielplatz erhalten. Dieser, halten Rüetschi und Holliger fest, grenze nicht, wie der Petitionär geschrieben habe, direkt an den Erweiterungsbau, sondern an den Garten der Demenzabteilung.