Die Grünen fragten, ob eine der von der Eniwa betriebenen Trinkwasserfassungen wegen zu hohen Chlorothalonil-Gehalts vom Netz genommen wurde. Der Stadtrat verneint dies.
Am 23. Juli teilte das kantonale Amt für Verbraucherschutz mit, dass in rund 10 Prozent von 108 Trinkwasserproben Rückstände von Chlorothalonil nachgewiesen wurden, die über dem zulässigen Höchstwert lagen. Zwei Wasserfassungen mit rund zehnfacher Überschreitung des Höchstwertes wurden umgehend vom Netz genommen. Es folgten inzwischen weitere im Freiamt.
Ausgelöst wurde das Ganze dadurch, dass in der Schweiz im Juni ein neuer zulässiger Höchstwert festgesetzt wurde – dies aufgrund einer Studie der EU vom Dezember 2017, die Chlorothalonil als krebserregend eingestuft hatte. Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den Siebzigerjahren gegen Pilzbefall eingesetzt wird. In der EU ist die Substanz ab 2020 verboten.
Mit Rücksicht auf den Datenschutz gab der Kanton nicht bekannt, welche Wasserfassungen vom Netz genommen worden waren. Fakt ist, dass die Wohler Wasserversorgung gleichentags das Grundwasserpumpwerk Eichholz ausser Betrieb setzte und dies auch kommunizierte. Die Geheimniskrämerei des Kantons öffnete Tür und Tor für Vorstösse. So nahm sich Anfang September der Wohler SP-Grossrat Thomas Leitch des Themas Chlorothalonil an.
Schon rund drei Wochen vorher, am 7. August, hatte sich die Fraktion der Grünen im Aarauer Einwohnerrat mit einer Anfrage an den Stadtrat gewandt (Erstunterzeichner Daniel Ballmer). Die Grünen wollten wissen, ob eine der an der Aarauer Trinkwasserversorgung beteiligten Trinkwasserfassungen vom Netz genommen worden sei. Verbunden mit diversen Detailfragen für den Fall, dass die Antwort auf die Hauptfrage Ja lauten sollte.
Freilich schreibt der Stadtrat in seiner nun vorliegenden Antwort, dem sei nicht so: «Keines der drei von der Eniwa AG betriebenen Grundwasserpumpwerke (Brüelmatte, Rohr 2 und 3) musste vom Netz genommen werden.» Die Grenzwerte seien bei allen Proben aus den drei Pumpwerken deutlich unterschritten worden. Die Proben wurden genommen, nachdem das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Mitte Juni bekannt gegeben hatte, dass das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einen – niedrigeren – neuen zulässigen Höchstwert bestimmt habe.
Laut Antwort des Stadtrats ist die Eniwa AG als Trinkwasserversorger dazu verpflichtet, die Qualität des Wassers zu überwachen. Die Messwerte würden vorschriftsgemäss einmal jährlich durch die Eniwa AG auf der nationalen Website www.wasserqualität.ch publiziert. Hinsichtlich des neuen Chlorothalonil-Grenzwertes werde die Wasserqualität derzeit «in enger Abstimmung mit dem Amt für Verbraucherschutz» überwacht – mit zusätzlichen Beprobungen und Auswertungen durch das Amt für Verbraucherschutz.