Die Aarauer Exekutive dringt mit ihrem Wunsch bei der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission nicht durch.
Noch ist offen, wer dem Aarauer Stadtrat ab der kommenden Amtsperiode, also ab Januar 2022, angehören wird. Bekannt ist nun aber, welchen Lohn der Stadtrat haben soll: Am Montag hat die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK) ihren entsprechenden Antrag an die Einwohnerräte veröffentlicht. «Eine moderate Anpassung der Entschädigung ist aus Sicht der FGPK gerechtfertigt», heisst es darin.
Der erste Vorschlag des Stadtrats zuhanden der Kommission, der Mehrkosten von 11 Prozent verursacht hätte, geht dieser zu weit, wie sie schreibt. Die FGPK legt stattdessen einen Antrag vor, bei dem die Mehrkosten gegenüber der heutigen Regelung 3,8 Prozent ausmachen, was 21'000 Franken entspricht. Total betrugen die Nettokosten für den Stadtrat bisher rund 550'200 Franken, künftig wären es 571'200 Franken.
Aktuell erhält Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker rund 229'589 Franken plus 10'000 Franken Pauschalspesen. Vizepräsident Werner Schib verdient rund 61'208 Franken, die fünf übrigen Stadtratsmitglieder etwa 56'107 Franken. Im Gegensatz zum Stadtpräsidenten kommen bei den anderen sechs noch Mandatsentschädigungen sowie Sitzungsgelder aus Mandaten und Kommissionen um Umfang von rund 13'648 Franken pro Person dazu. Die effektiven Spesen rechnen sie ebenfalls zusätzlich ab.
Der Stadtrat wünschte, dass künftig alle Mitglieder und nicht nur der Präsident Pauschalspesen erhalten. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission ist dagegen. Einig ist sie mit dem Stadtrat im Punkt, dass künftig keine separaten Sitzungsgelder mehr ausbezahlt werden.
Punkto Mandatsentschädigungen hatten die Stadträte vorgeschlagen, dass wie bisher ein Teil an die Stadtkasse abgeliefert und ein Teil auf die Ratsmitglieder verteilt werden soll – neu auch an den Stadtpräsidenten, der bislang davon ausgenommen war. Das würde immerhin rund 9000 Franken pro Jahr und Person ausmachen.
Die FGPK ist dagegen: «Nachdem nun (für die nebenamtlichen Mitglieder des Stadtrats deutliche) Entschädigungsanpassungen beantragt werden, soll zusätzlich auch auf die Ausrichtung von Mandatsentschädigungen verzichtet und diese ganz der Stadt abgeliefert werden.» Dies unter anderem aus Transparenzgründen, wie sie schreibt.
Konkret soll der Stadtpräsident künftig 232'500 Franken Lohn und 10'000 Franken Spesen pauschal erhalten. Für den Vizepräsidenten sind 75'000 Franken beantragt. Die übrigen fünf Stadtratsmitglieder sollen je 73'333 Franken Pauschalentschädigung und Spesen nach Aufwand erhalten. Das ergibt unter dem Strich eine Lohnerhöhung von 2971 Franken jährlich fürs Präsidium, 144 Franken für das Vizepräsidium und je 3579 Franken für die übrigen Stadtratsmitglieder.
Die Pensen werden festgelegt auf 100 Prozent für den Präsidenten und je 33,3 Prozent für die anderen Sechs. Bisher waren es 100 (Präsident), 32,6 (Vize) und 30,4 Prozent (übrige Stadträte).
Die FGPK führt die Entschädigung der Exekutiven von Wettingen und Baden auf. Beide Gemeinden haben etwa gleich viele Einwohnende wie Aarau. In Wettingen sind die Löhne für die nächste Amtsperiode schon fix, aus Baden liegen nur die Zahlen für die laufende Legislatur vor.
Das Stadtpräsidium erhält in beiden Ostaargauer Gemeinden 230'000 Franken, jedoch besteht im Gegensatz zu Aarau Anspruch auf Mandatsentschädigung, was in Baden bis 20'000 und in Wettingen bis zu 25'000 Franken ausmacht. Das Vizepräsidium wird in Baden mit 70'000 und in Wettingen mit 55'000 Franken entschädigt, ein normales Stadtratsmandat mit 65'000 respektive 47'000 Franken. Hinzu kommen in beiden Gemeinden noch Delegationsentschädigungen und Kommissions-Sitzungsgelder, die es in Aarau nicht gibt.