Aarau
Eniwa zu Pestiziden in ihrem Trinkwasser: «Ein Wechsel zu abgefülltem Mineralwasser ist nicht nötig»

Das Aarauer Unternehmen reagiert auf einen Bericht des «K-Tipp» und eine Anfrage der SP-Einwohnerratsfraktion.

Nadja Rohner
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Trankwassereservoir der Eniwa im Gönhard.

Trankwassereservoir der Eniwa im Gönhard.

Bild: zvg

Das Konsumentenmagazin «K-Tipp» hat Trinkwasserproben aus Aarau und weiteren Schweizer Gemeinden untersuchen lassen. Dabei wurden in Aarau sieben verschiedene Pestizidrückstände gefunden; mehr als in den meisten anderen Gemeinden. Der einstige Grenzwert für Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil (0,1 Mikrogramm pro Liter) wurde deutlich überschritten. Das rief die SP Aarau auf den Plan: Sie richtete eine Anfrage an den Stadtrat und wollte sinngemäss wissen, ob die Aarauerinnen und Aarauer überhaupt noch bedenkenlos «Hahnenburger» trinken können.

Nun reagiert die Wasserversorgerin Eniwa. Sie schreibt in einer Medienmitteilung, das von Eniwa an die Kundinnen und Kunden gelieferte Trinkwasser könne ohne Einschränkungen konsumiert werden. Es stelle keinerlei Gefahr dar, weder für Mensch noch für Tier. Und: «Ein Wechsel zu abgefülltem Mineralwasser ist nicht nötig.»

Die Eniwa schreibt weiter, bei ihrem Trinkwasser handle es sich um reines Grundwasser, das aus dem Suhre- und Aare-Grundwasserstrom gefördert und ohne weitere Behandlungschritte ins Versorgungsnetz eingespeist werde. Es könne ohne Bedenken getrunken werden, das kantonale Amt für Verbraucherschutz (AVS) führe alle drei Monate Messungen und Analysen durch.

«Eniwa nimmt die Chlorothalonilrückstandsthematik sehr ernst und nimmt die Belastung durch Pestizidrückstände mit Sorge zur Kenntnis», schreibt das Unternehmen. «Die Verunreinigungen sind grösstenteils auf Pestizideinsätze in der Landwirtschaft und speziell im Gemüseanbau zurückzuführen.» Chlorothalonil dürfe zwar seit 2020 nicht mehr eingesetzt werden. «Wie lange es dauert, bis die dadurch verursachten Konzentrationen im Boden abgebaut sind, ist nicht klar.»

Punkto Chlorothalonilwerte weist Eniwa darauf hin, dass seit Februar 2021 kein Höchstwert (bis dahin 0,1 Mikrogramm pro Liter) mehr gelte. Dies, weil ein Beschwerdeentscheid von Syngenta gegen das Chlorothalonil-verbot aussteht und wegen einer Zwischenverfügung die Obergrenze aktuell nicht gilt. «Solange der Beschwerdehauptentscheid aussteht, können Wasserproben, die an das AVS zur Analyse geliefert werden, weder als einwandfrei noch als mangelhaft bezeichnet werden.» Die Eniwa bedauere, «dass dadurch eine noch schwierigere Situation für alle Beteiligten entsteht. Eine klare, für Konsumentinnen und Konsumenten nachvollziehbare Kommunikation zur Trinkwasserqualität wird noch schwieriger als sie bisher schon war.»