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Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt grossmehrheitlich einen Verpflichtungskredit für einen zweiten Standort der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS). Damit sollen im Mediapark an der Bahnhofstrasse 102 in Aarau Räumlichkeiten angemietet und für den Bildungsgang Sozialpädagogik genutzt werden können.
Die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) nimmt einen weitere Hürde in Richtung zweiter Standort. Die Grossrätliche Kommission befürwortet zweiten Standort für die HFGS in Aarau.
Aufgrund des starken Wachstums in den drei Bildungsgängen Pflege, Operationstechnik und Sozialpädagogik werden die heute vorhandenen Raumkapazitäten in der Liegenschaft der HFGS an der Südallee 22 in Suhr überschritten. Der Bedarfsnachweis nach zusätzlichem Schulraum wurde von der Kommission AVW nicht in Frage gestellt. Hingegen wurde über planerische Belange wie Grösse und Anzahl der Gruppenräume und Klassenzimmer diskutiert.
Auch die Definition des Standortperimeters wurde in Frage gestellt. Einige Kommissionmitglieder gehen davon aus, dass ein zusätzlicher Standort ausserhalb des Einzugsgebiets von Aarau kostengünstiger wäre. Die Lösung mit einem einzigen Standort wird von der Kommission AVW aus organisatorischer und finanzieller Sicht als beste Lösung betrachtet. Kurzfristig ist dies jedoch nicht machbar. Der zusätzliche Standort im Mediapark ist auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren begrenzt.
Die Anmietung von sieben Parkplätzen entspricht der voraussichtlichen Anzahl an Pflichtparkplätzen, wie sie gemäss Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Aarau benötigt werden. Trotzdem wurde der Regierungsrat gebeten, im Rah men des Baubewilligungsverfahrens bei der Stadt Aarau eine Reduktion der sieben Pflichtparkplätze auf deren zwei zu beantragen.
Rückweisung des Geschäfts abgelehnt Ein Antrag aus der Kommission betreffend Rückweisung des Geschäfts mit dem Hinweis, dass eine Realisierung auf einem statt wie vorgesehen auf zwei Stockwerken geprüft werden soll, wurde deutlich abgelehnt.
Als zuständige Fachkommission hat die Kommission Bildung, Kultur und Sport (BKS) das Geschäft bereits anfangs März 2018 vorberaten. Die Kommission BKS lehnte einen Antrag grossmehrheitlich abgelehnt, wonach der Verpflichtungskredit von knapp 4,6 auf 4,0 Millionen Franken hätte reduziert werden sollen. Die Kommission BKS stimmte dem Antrag des Regierungsrats mit grosser Mehrheit zu. Die federführende Kommission AVW hat das Geschäft am 26. April 2018 abschliessend beraten. Der Grosse Rat wird die Vorlage über den Verpflichtungskredit voraussichtlich im Juni 2018 beraten. (jaw)