Das im Juni 2010 mit 19'380 Unterschriften eingereichte Begehren verlangt, dass bei Adoptionen künftig allein die Interessen und das Wohl der Kinder massgebend sind. Dagegen sollen der Zivilstand und die sexuelle Orientierung der Adoptionswilligen keine Rolle spielen.
Damit würden gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf Elternrechte und Adoption Ehepaaren gleichgestellt. Zudem sollen gemäss der Bittschrift Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren gleiche Rechte haben wie Kinder von Ehepaaren.
Beides lehnt die Kommission ab. Eine Minderheit will der Petition jedoch Folge geben. Sie beantragt, dass der Nationalrat die Petition an die Kommission zurückweist mit dem Auftrag, einen Vorstoss im Sinne der Petiton auszuarbeiten. Entscheiden muss nun das Ratsplenum, aller Voraussicht nach in der Herbstsession.