Gemäss der NZZ am Sonntag wird geprüft, ob Putzfrauen, Babysitter und Betagten-Pflegerinnen tatsächlich den Mindestlohn von 19 bis 23 Franken erhalten. Diesen schreibt der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft vor. Er läuft Ende 2013 aus. Zur Klärung der Frage, ob der Bundesrat den Vertrag verlängern soll, lässt das Seco nun die Arbeitsbedingungen in den Haushalten überprüfen. Daneben werden aber Arbeitszeiten, Sozialversicherungsbeiträge und Aufenthaltsbewilligungen der meist ausländischen Haushaltshilfen überprüft. Zudem werden auch ihre Arbeitgeber und Vermittler kontrolliert.
Die Aufforderung des Bundes stösst bei den Kantonen allerdings auf wenig Gegenliebe. «Da es sich um Kontrollen in einem besonderen Bereich der Privatsphäre handelt, der von aussen kaum einsehbar ist, gestalten sich Kontrollen als schwierig», hält etwa das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau fest.