Der Gegenvorschlag habe das «Ziel, die Akzeptanz der Aufwandbesteuerung stark zu verbessern», heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Beantragt werden darin Steuergesetzänderungen, um die Schwelle, ab welcher die Pauschalbesteuerung gewährt wird, anzuheben.
Mit dieser besonderen Art der Einkommens- und Vermögensbemessung können Ausländer, die in der Schweiz leben, aber nicht arbeiten, auf der Grundlage ihrer Lebenhaltungskosten besteuert werden. Die Baselbieter Regierung schlägt nun die gleiche Erhöhungen der Mindestlimiten vor, wie dies der Bundesrat Ende Juni für die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz getan hat.
Übergangsfrist von fünf Jahren
So soll der Aufwand zur Bemessung der Steuern neu mindestens das Siebenfache des Mietzinses oder -werts statt wie bisher das Fünffache betragen; für Personen im Hotel soll das Dreifache des Pensionspreises gelten. Die Mindestbeträge für das steuerbare Einkommen und Vermögen sollen auf 400'000 Franken respektive 6,15 Millionen Franken verdoppelt werden.
Daneben werden die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für Schweizer im ersten Jahr nach dem Zuzug aufgehoben und schon bisher in der Praxis angewandte Regeln präzisiert. Ausserdem soll für «Altfälle» eine Übergangsfrist von fünf Jahren gelten.
Initiative will Abschaffung
Die SP hatte ihre Initiative im März mit 1948 Unterschriften eingereicht. Sie will die ersatzlose Streichung jener Gesetzesbestimmungen, die bisher Grundlage der Pauschalbesteuerung im Kanton waren. Laut der Regierung wurden in Baselland Ende 2010 neun Personen pauschal besteuert, die rund 500'000 Franken an Gemeinde-, Staats- und Bundessteuer zahlten.
Die Pauschalsteuer für reiche Ausländer schon per 2010 abgeschafft hat in der Schweiz der Kanton Zürich. Die Abschaffung beschlossen haben zudem die Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen. In Glarus lehnte die Landsgemeinde die Abschaffung ab, im Thurgau nahm das Volk indes einen Gegenvorschlag der Regierung an.