Verschiedene KMU-Betriebe, die in Gontenschwil im Industriegebiet Mättenfeld, nördlich der WSB-Linie, ansässig sind, klagen über Platznot. Die Firmen haben Ausbaupläne. Zusätzlich interessieren sich zwei Betriebe aus dem Dorf für Bauland. Beide Unternehmen möchten aus den engen Verhältnissen an ihren Standorten ausbrechen und einen Neubau auf der grünen Wiese erstellen.
Die Gemeinde Gontenschwil ist in der vorteilhaften Lage, im Norden über ein gut erschlossenes Industriegebiet zu verfügen, auf welchem bereits heute sieben Firmen ansässig sind. Das Industriegebiet ist verkehrsmässig durch den ausgebauten Schrägweg so erschlossen, dass auch Lastwagen nicht durch die enge Löwenkurve zirkeln müssen.
Umzonung bedingt Planauflage
Bis zum 6. Februar liegen in Gontenschwil die Pläne für die «bedingte Einzonung», die Teiländerung des Nutzungsplans und die Änderung des kantonalen Richtplans auf. In einer umfangreichen Dokumentation wird der Entwicklungsbedarf der verschiedenen Firmen dargestellt.
Die folgenden Firmen möchten ihren Betrieb am heutigen Standort erweitern: Der Gartenausstatter Neogard AG, die Spezialdruckerei Läser AG, die Transportfirma Gebr. Merz AG. Die Stiftung Schürmatt beabsichtigt ebenfalls eine Umsiedlung und Betriebserweiterung im Mättenfeld, von 20 auf 60 geschützte Arbeitsplätze. Ebenfalls umsiedeln und ausbauen will Thomas Bodenmann mit seinem Kranservice. Er plant den Bau einer kleinen Halle.
Vor allem mit der Neogard ergeben sich heute bereits Synergien auf dem Industriegelände selber. So bearbeitet Waschmaschinenhersteller HUWA auch Spezialbleche für die Neogard. Oder Klienten der Schürmatt werden mit der Konfektionierung von Kleinartikeln der Neogard beschäftigt. Ebenso vergibt die Läser AG Aufträge an die Schürmatt. Die Schreinerei Bolliger AG und die Huner Technik wiederum sind zwei Betriebe, die im Dorf räumlich an ihre Grenzen stossen und nicht mehr ausbauen können. Beide Firmen planen je einen neuen Betrieb auf dem Mättenfeld.
Der im Rahmen des Vorprojektes nachgewiesene Flächenbedarf beträgt für sämtliche Projekte 2,47 Hektaren. Darin eingeschlossen sind auch die rund 2000 Quadratmeter für eine Erschliessungsstrasse.
Das für die Einzonung vorgesehene Land liegt in offenem, ebenen Landwirtschaftsgebiet. Um das Terrain überbauen zu können, müssen auf politischem Weg zwei Bedingungen erfüllt werden: Bevor der Gemeinderat Baubewilligungen an Unternehmen erteilen kann, müssen der kantonale Richtplan (siehe Artikel links) geändert und die Industriezone Mättenfeld (Teiländerung Nutzungsplan) erweitert werden.
Nach der öffentlichen Auflage kann die Behörde allfällige Einwände abhandeln. Änderungen am kantonalen Richtplan müssen vom Regierungsrat und dem Parlament beschlossen werden. In einem Vorprüfungsbericht wird das Projekt positiv beurteilt. Eine Ausdehnung nach Nord-Westen werde aber später nicht mehr möglich sein, weil das Gebiet an eine Landschaft von kantonaler Bedeutung grenze.
Der Gemeinde ist es wichtig, den Betrieben gute Voraussetzungen für die Entwicklung anzubieten. Deshalb treibt sie die Teilumzonung rasch voran.