Pflegefinanzierung
Aktualisiert am 28.06.11, um 14:44
 

Spitex-Patienten müssen 20 Prozent der Kosten selber berappen

Spitex-Leistungen: Höhe des Selbstbehalts, den Bezüger zahlen müssen, ist umstritten
Quelle: Keystone
Der Grosse Rat bleibt hart: Spitex-Patienten müssen 20 Prozent der Kosten aus dem eigenen Sack bezahlen. Das Parlament hat damit seinen früheren Entscheid mit 65 zu 60 Stimmen knapp bestätigt.
 

FDP und SVP sowie Teile der CVP waren für die Kostenbeteiligung bei der ambulanten Pflege von 20 Prozent. Stationäre und ambulante Pflege müssten gleich behandelt werden, betonten die Befürworter. Es geht um rund zwei Millionen Franken pro Jahr oder um bis zu 500 Franken pro Patient und Monat.

SP und Grüne wollten als Kompromiss eine Beteiligung von 10 Prozent. Der Aargau sei sonst der «asozialiste Kanton», argumentierten sie. Die Kostenbeteiligung bringe weniger gut gestellte Patienten in finanzielle Schwierigkeiten.

Regierung wollte auf Beteiligung verzichten

Der Regierungsrat hatte ursprünglich überhaupt keine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten einführen wollen. Damit sollte erreicht werden, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange zu Hause bleiben. Dies führt gemäss Regierungsrat zu tieferen Kosten als ein Aufenthalt im Pflegeheim.

Nachdem die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats im November bei der ersten Beratung des Pflegesetzes jedoch eine Kostenbeteiligung von 20 Prozent beschlossen hatte, schwenkte der Regierungsrat um.

Anderseits beantragte die zuständige vorberatende Grossratskmmission als Kompromiss eine Beteiligung von 10 Prozent. Der als Kompromiss bezeichnete Vorschlag fand im Parlament jedoch keine Mehrheit.

In der Schlussabstimmung fand das Pflegegesetz mit 91 zu 21 Stimmen eine grosse Mehrheit. Der Antrag der SP, das Gesetz dem Volk zum Entscheid vorzulegen (Behördenreferendum), verpasste mit 21 Stimmen das notwendige Quorum von 35 Stimmen.

(sda)
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